Gast
Hallo
verlangen kann euer Ex-Vermieter viel, wird im aber nichts nützen, ist die Wohnung Mängelfrei abgenommen worden, sogar schriftlich (100 % perfekt), kann er absolut nichts mehr machen, versuchen kann es es auf jedenfall, damit kommt er aber nicht durch.
Kurzes Schreiben an den Vermieter:
Sehr geehrter Herr XXXXX
wir haben Ihnen am xxxx die Mietwohnung Ordnungsgemäß in Einwandfreien Zustand übergeben (Beweis Abnahmeprotokoll), damit ist die Sache für uns erledigt !
Wären Mängel an der Wohnung gewesen, hätten Sie uns diese Mitteilen müssen, uns hätte eine Frist zur Behebung der Mängel zugestanden und erst dann, wenn wir die Mängel nicht behoben hätten, durften Sie die ARbeiten durch Dritte ausführen lassen.
Wir lehnen die Kosten aus diesem Grund ab.
Gruß