Berthelstal 07.12.2010 14:33
Wenn die Kosten weniger als 75 € betragen, muß die Reparatur der Hauptmieter zahlen.
Wenn in Ihrem Untermietvertrag nichts dergleichen vermerkt ist, brauchen Sie nichts zahlen und an den Vermieter schon garnicht. Er ist nicht Ihr Vertragspartner und was zwischen den Hauptmieter und dem Vermieter vereinbart wurde schon garnicht.
Auch Ihr Status als Student spielt dabei keine Rolle. Wie Ihr Euch dann untereinander verständigt ist allein Eure Angelegeheit.
rikejana 08.12.2010 10:59
So in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!