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rikejana hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit Ende Oktober zur Zwischenmiete bis Ende März 2011. Nun ist, nach nicht einmal 6 Wochen mein Fenster kaputt gegangen (Schließmechanismus). Der Vermieter schaut sich natürlich die ganze Sache in 2 Tagen erst einmal selbst an, im Falle des Einsatzes eines Handwerkers (wovon ich ausgehe!) wüsste ich aber gerne, in wieweit ich eventuelle Kosten übernehmen müsste. Ich habe einen Untermietvertrag, in dem schon einmal keine Sprache von Kostenumwälzungen auf mich vermerkt sind. Im Hauptmietvertrag (zwischen Vermieter und der beiden Hauptmieterinnen - meine Mitbewohnerinnen) steht jedoch eine Kostenübernahme der Mieter von bis zu 75 €. Habe ich nun einfach Pech gehabt und werde etwaige Kosten übernehmen müssen, oder lässt sich das - dreist ausgedrückt - auf die Hauptmieter abwälzen?? Das würde der WG-Harmonie jedoch nicht gerade gut tun, zumal wir nun einmal auch alle Studenten sind und die Kohle nicht "dicke haben".
Ich freue mich über Antworten! Danke im Voraus!

2 Kommentare zu „Kostenübernahme”

Berthelstal Experte! 07.12.2010 14:33

Wenn die Kosten weniger als 75 € betragen, muß die Reparatur der Hauptmieter zahlen.
Wenn in Ihrem Untermietvertrag nichts dergleichen vermerkt ist, brauchen Sie nichts zahlen und an den Vermieter schon garnicht. Er ist nicht Ihr Vertragspartner und was zwischen den Hauptmieter und dem Vermieter vereinbart wurde schon garnicht.
Auch Ihr Status als Student spielt dabei keine Rolle. Wie Ihr Euch dann untereinander verständigt ist allein Eure Angelegeheit.

rikejana 08.12.2010 10:59

So in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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