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Knurr hat diese Frage gestellt
Hallo! Mich würde interessieren, ob man in einer 3er WG einen Mitbewohner irgendwie fristlos aus dem Vertrag rausbekommt oder zumindest fristgerecht? Wir haben alle drei denselben Mietvertrag unterschrieben und der eine Mitbewohner hat schon vor 1,5 Monaten gesagt, er habe gekündigt, hat er aber nicht. Nur wohnt er hier auch nicht mehr, man erreicht ihn nicht, er meldet sich nicht, nur die Möbel, die er nicht braucht (er ist wohl bei seiner neuen Freundin eingezogen) stehen in seinen Zimmer, die er abgeschlossen hat. Noch zahlt er seine Miete, aber da hier jeden Tag Briefe von Anwälten und Inkassounternehmen ankommen und sogar der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür stand, haben wir anderen beiden nun Sorge, dass er sich einfach aus dem Staub macht und uns auf den Mietkosten sitzen lässt.
Außerdem hat er die letzten 3 Monate unser Geld für Strom bekommen (der Anschluss läuft auf seinen Namen), es aber nicht an die Stadtwerke überwiesen sondern einbehalten, weswegen uns der Strom abgestellt wurde. Wäre so eine Unterschlagung Grund, ihn irgendwie "loszuwerden", auch wenn er nicht selber kündigt?
Er hat auch (natürlich illegal) Hanf-Pflanzen im etwas größeren Stil in einem seiner Zimmer angebaut. Wir haben allerdings erst gesehen, dass es mehr als nur für den Eigengebrauch (seine eigentliche Aussage) war, als er das ganze Zeug vor ein paar Wochen aus der Wohnung geschafft hat. Wäre sowas nachträglich irgendwie ein Grund, ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

MfG, Knurr

1 Kommentar zu „Mitmieter fristlos kündigen”

Berthelstal Experte! 28.04.2011 08:35

Solange er den Mietvertrag nicht gekündigt hat und seine Miete bezahlt, gibt es keinerlei Grund in zu kündigen geschweige den fristlos.
Eine Sorge Ihrerseits ist kein Kündigungsgrund.
Auch die Unterschlagung ist kein Grund.
Sie haben das doch mit den Stadtwerken geklärt und bezahlen jetzt direkt??

Auch Zimmerpflanzen kann jeder nach seinen Bedarf halten. Wenn einzelne Pflanzenarten den Gesetzgeber unangenehm sind ist das nicht Ihre Aufgabe, ein Mietverhältnis in Frage zu stellen.
Wenn es Sie dennoch stört, erstatten Sie Anzeige. Der Staatsanwalt könnte Ihnen wohlgesonnen sein.

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