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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
das Wohnhaus, in dem ich wohne, soll eine Wärmedämmung bekommen, dazu muss dann natürlich auch die Fassade neu verputzt werden. Ich weiß, dass Wärmedämmung eine Modernisierung darstellt (plus Mieterhöhung!), aber wie sieht es mit dazugeh. Putzarbeiten aus? Ein Mieter meint, diese könnten nicht auf uns Mieter umgelegt werden (normalerw. Instandsetzung), während ich wiederum die Information habe, dass bei Wärmedämmung auch die weiteren Fassadenarbeiten zur Modernisierung gehören. Nun bin ich hin- und hergerissen. Kann ich die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern oder nicht? Beim Unterliegen in einem evtl. Prozess hätte ich ja dann wohl die Verfahrenskosten zu tragen und dazu fehlt mir ganz einfach die Knete. Über einen Tipp dazu wäre ich sehr dankbar!
Darcy
Stichwörter: kostenumlage + modernisierung

2 Kommentare zu „Kostenumlage bei Modernisierung”

immomaster aktiver Benutzer

hallo darcy,

grundsätzlich sind modernisierungsmaßnahmen umlagefähig, d.h. 11 % der kosten können jährlich auf die miete umgelegt werden.

von diesen kosten sind aber evtl. instandsetzungskosten in abzug zu bringen. ist also die fassade sanierungsbedürftig, der eigentümer macht aber statt der sanierung eine modernisierung, so muß er die vermeindlichen kosten für die sanierung in abzug bringen, denn die hätte er auf jeden fall gehabt.

ich hoffe, das hilft erst mal.

darcy

Hallo Jörg,
ich vermute, es wird nicht immer so leicht sein ohne Gutachten festzustellen, ob die Fassade an sich schon sanierungsbedürftig ist.
Auf jeden Fall danke für die schnelle Antwort!
Darcy

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