immomaster
hallo darcy,
grundsätzlich sind modernisierungsmaßnahmen umlagefähig, d.h. 11 % der kosten können jährlich auf die miete umgelegt werden.
von diesen kosten sind aber evtl. instandsetzungskosten in abzug zu bringen. ist also die fassade sanierungsbedürftig, der eigentümer macht aber statt der sanierung eine modernisierung, so muß er die vermeindlichen kosten für die sanierung in abzug bringen, denn die hätte er auf jeden fall gehabt.
ich hoffe, das hilft erst mal.
darcy
Hallo Jörg,
ich vermute, es wird nicht immer so leicht sein ohne Gutachten festzustellen, ob die Fassade an sich schon sanierungsbedürftig ist.
Auf jeden Fall danke für die schnelle Antwort!
Darcy