gundi_bavink 30.04.2012 12:21
und kann ich wenn ich möchte die küche komplett mitnehmen da sie mir ja unentgeltlich überlassen wurde?
forsetis 30.04.2012 16:02
Nun meine Frage. Muss ich wirklich den Kühlschrank auf meine kosten reparieren lassen bzw. ersetzen?
Bei dieser Vereinbarung im Mietvertrag werden Sie wohl zu Schadensersatz verpflichtet sein, also Reparatur oder Ersatz gegen ein funktionierenden Gebrauchten.
und kann ich wenn ich möchte die küche komplett mitnehmen da sie mir ja unentgeltlich überlassen wurde?
Morgen ist 01. Mai, nicht der 01. April
Berthelstal 30.04.2012 17:11
Die Festlegung im Vertrag ist doch eindeutig, das die Schäden zu Lasten des Mieters gehen.
Warum wollen Sie sich jetzt drücken? Sie haben das doch auch unterschrieben oder sind Sie des Lesens nicht mächtig.
Eine Einbauküche ist in Ihren Maßen immer auf die Räumlichkeit zugeschnitten und es war wohl kaum beabsichtigt diese Ihnen als Eigentum zu überlassen.
Der Passus :
die dem Mieter unentgeltlich überlassen wird
kann sich nur auf eine kostenlose Nutzung beziehen.