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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Klingel/fehlende

Die Wohnung Ihres Mieters hat keine Klingel. Das kann Ihnen eine Mietminderung von 5 % einbringen (AG Potsdam, Urteil v. 9.3.1995  26 C 406/94, WM 1996, S. 760).
Stichwörter: klingelfehlende

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