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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meinem Vermieter über die Mängel (undichte Fenster und Türen, klopfende Heizung) an meiner Wohnung in Kenntnis gesetzt und Mietminderung angekündigt. Der Vermieter antwortete darauf, das kein Recht auf Mietminderung bestünde weil die Mängel bereits bei Schließung des Vertrags bestanden.
Darf ich trotzdem Mindern und sind 20 % angemessen?
Stichwörter: vorliegenden + wegen + keine + mängel + mietminderung

1 Kommentar zu „Keine Mietminderung wegen bereits vorliegenden Mängel?”

Susanne Experte!

Es stellt sich dann die Frage, ob der Vermieter den Mieter bei Vertragsschluss auf die bestehenden Mängel hingewiesen hat und der Mieter mit Kenntnis den Vertrag geschlossen hat.
Hat der Vermieter z.B. mit Kenntnis der Mängel die Wohnung im Sommer vermietet, so ist es ggf. arglistige Täuschung, wenn der Vermieter die ihm bekannten Mängel verschwiegen hat.
Hat also der Mieter die Mängel bei Vertragsschluss gekannt???

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