Susanne
Stimmt. Mit Zahlung einer Pauschale ist alles abgegolten!
furby2
Jetzt ist aber der Hausmeister zu jedem mit einem Zettel gekommen, dass man jetzt extra 112 € Gas zahlen muß (was für eine 60qm Wohnung etwas viel ist?). Den sollte man unterschreiben und mit dem Vermieter ausmachen, dass der die Nebenkosten senken soll.
Was mach ich da nun?
Susanne
Du unterschreibst nix. Ich kann mir nicht vorstellen, um was es hier genau geht. Hausmeistern mit Zetteln würd ich aber schon mal gar nix unterschreiben.
Der Vermieter soll mal darlegen, und zwar schriftlich, was er genau will. Er kann ja wohl kaum 150.- Pauschal für kalte Betriebskosten verlangen und dazu noch 112.- für Gas und ganz bestimmt nicht für 60.-qm!!!
furby2
Hallo Susanne.
Nochmal etwas ausführlicher.
In meinem Mietvertrag sind 150 € Vorrauszahlung für Heizkosten und sonstige Beriebskosten vereinbart, die ich immer mit der Miete an den Vermieter gezahlt hab. Eine Abrechnung hab ich dafür die letzten 2 Jahre nicht bekommen.
Nun bekam ich 2 Schreiben von der Hausverwaltung (über den Hausmeister) Eins mit der Info, das bei der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, die Abrechnung direkt über Progas zu machen und ich mit meinem Vermieter eine Verringerung der Nebenkostenzahlung ausmachen soll. Der stellt sich da im moment etwas unwissend.
Das 2. Schreiben war von Progas, dass angenommen wird ich würde 600m3 verbrauchen = ~1300 € im Jahr also die 112 € im Monat. Das sollte ich mit Bankverbindung unterschreiben.
1. Ich denke eigentlich zählt für mich der Mietvertrag, dass ich das an den Vermieter zahl und nicht was direkt an irgendwelche Gasfirmen.
2. Denke ich 600 m3 für 60qm Gas (soviel verlangt Progas) ist doch recht viel.
Viele Grüße
Udo
Susanne
OK, jetzt blicke ich. Erst einmal solltest Du bei Vorauszahlungen die Abrechnungen einfordern. Wie ist der vereinbarte Umlageschlüssel lt. MV? Ist keiner vereinbart, wird alles nach qm abgerechnet. - bei einer vermieteten ETW wirst Du wahrscheinlich einen VM ohne Ahnung erwischt haben. M.E. hast Du aus beiden Jahren Guthaben bei einer Abrechnung zu erwarten.
Weiterhin: mit dem Hauswart, auch wenn der von der Verwaltung bestellt ist, hast Du nichts zu schaffen und auch nichts zu unterschreiben.
Du musst auch nicht den Gasvertrag persönlich abschließen, die sollen sich an den Eigentümer Deiner Wohnung wenden, wenn die WEG beschließt müssen das die Eigentümer bezahlen und nicht deren Mieter.
Das wäre nämlich eine einseitige Änderung Deines Mietvertrags, der Du nicht zustimmen musst. Die könnte auch nur der Vermieter vorschlagen und sonst keiner.
Trotzdem: Zahlst Du ´Vorauszahlungen, so steht Dir jährlich eine Abrechnung zu und 150.-€ sind ziemlich viel für 60qm!!!
furby2
Es ist kein Umlageschlüssel vereinbart.
Also brauch ich jetzt im Prinzip gar nichts machen, bzw befürchten, dass sie mir den "Gashahn" abdrehen? Ich zahl ja meine Nebenkosten (incl. Heizkosten) weiterhin an den Vermieter.
furby2
Hallo Susanne.
Inzwischen hat die Hausverwaltung gemeldet, das ich der einzige wär, der noch nicht unterschrieben hat und ich soll die 112 € dem Vermieter abziehen und an die Gasfirma zahlen. Jetzt wollen sie meinen Vermieter anrufen.
Mal sehen, was der jetzt dann sagt.
Susanne
Das mag ja sogar sein, wenn Du der einzige Mieter bist und die anderen Bewohner sind alle Eigentümer.
Dein Ansprechpartner ist einzig und allein der Vermieter. Es geht hier um eine einseitige Änderung Deines Mietvertrags, der Du zustimmen sollst- damit hat die Hausverwaltung doch nichts zu tun, oder? Mit wem hast Du den Mietvertrag? Mit der Hausverwaltung?
Nach dem Mietvertrag darfst Du dem Vermieter nichts "abziehen".
Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen!!! Bei weiteren Fragen helf ich Dir gern weiter!!!
furby2
Jetzt hat mein Vermieter angerufen und gemeint ich soll dien 112 € abziehen und denen zahlen. Der Rest 38 € würde aber jetzt nicht mehr reichen. Das ist ganz dick was faul. Die wollen wohl so die Nebenkosten hochtreiben.
Kann ich weiterhin drauf bestehen so zu zahlen wie es der Mietvertrag sagt, ohne dass mir was passiert?
Susanne
Setzt doch mal ein Schreiben an Deinen Vermieter auf:
Du bestehst auf der Regelung nach Mietvertrag und bist mit einer einseitigen Änderung durch den Vermieter nicht einverstanden.
Da kann Dir gar nichts passieren.
furby2
Ok, werd ich dann mal machen.
Ich werd der Hausverwaltung auch noch schreiben, dass sie in Zukunft solche
Angelegenheiten mit meinem Vermieter bzw. über ihn machen sollen und ich meinem Vermieter mitteile, dass ich einer Änderung nicht zustimmen werden.
furby2
Hallo Susanne.
Jetzt sagt mein Rechtsanwalt auch noch ich soll das an die Gasfirma zahlen und halt eine Bestätigung vom Vermieter geben lassen, dass ich die 112 € weniger an ihn zahl. Jetzt versteh ich gar nichts mehr.
Susanne
Was soll ich dazu sagen? Hört sich an, wie: machs halt so und ich hab meine Ruhe, viel verdienen kann ich an der Sache eh nicht....
Ich sag dazu nur folgendes:
Wenn es darum geht, dass Du einen separaten Vertrag mit der Gasfirma über die Gaslieferung schließen sollst, dann bist Du benachteiligt, denn:
solltest Du mal in Zahlungsverzug kommen, dann drehen die Dir den Gashahn zu, im Gegensatz zum Vermieter darf der Versorger das!
Wenn es darum geht, dass die "Gasfirma", wer auch immer, die Heizungen abliest, den Gasverbrauch berechnet und die Abrechnung für die warmen Betriebskosten macht, ist das auch nicht Deine Sachen.
Weder der Vermieter noch sonstwer kann von Dir fordern, dass Du Geld durch die Gegend schickst! Der Vermieter ist Dein Ansprechpartner, mit ihm besteht der Vertrag und die Verwaltung muss sich einzig und allein an den Eigentümer der Wohnung wenden und nicht an den Mieter. Das kann ich nämlich nicht verstehen, weil dies Kosten der Hausgeldzahlung der Eigentümer sind, da hast Du als Mieter nichts mit zu tun!!!!
I.d.R. ist es bei Eigentumswohnungen so: jeder Eigentümer zahlt Hausgeld in einen Topf, ungefähr so wie NK-Zahlungen, nur das hier noch andere Kosten anfallen, wie z.B. die Verwaltungskosten. Der Eigentümer bekommt darüber auch jährlich eine Abrechnung. Je nachdem, was vereinbart wurde oder nach Betriebskostenverordnung kann der Eigentümer, der vermietet hat, nun nach dieser Rechnung mit seinem Mieter abrechnen.
Daher fallen diese 112.-€ Kosten auf der Hausgeldrechnung an und haben nichts mit Deinen NK-Zahlungen zu tun-sind demnach vom Vermieter zu zahlen.
Da wär ich aber mal gespannt, wer hier was anderes erzählt !!!
furby2
Was mach ich dann jetzt?
Die einen bestehen drauf, dass ich es so mach, der Anwalt will, wie es aussieht, aber wohl eher nichts dagegen unternehmen.
Susanne
Aber mein letztes Posting zu dem Thema hast Du schon verstanden, oder?
Es müßte Dir doch möglich sein mit den von mir aufgezeigten Informationen einen Brief an Deinen VM zu formulieren:
-Du zahlen Hausgeld an Verwaltung, ich zahlen NK-Vorauszahlungen an Dich weil wir beide Vertrag...-