Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
pble hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall wissen:

Ich bin vor 2 Jahren in die Wohnung meiner Partnerin eingezogen.
Da ich mietrechtlich eine saubere Lösung wollte, bestand ich darauf, mich mit in den Mietvertrag aufzunehmen. Die Mietwohnung wird verwaltet. Der Vertrag ist mit dem beauftragten Verwalter geschlossen.
Der Verwalter hat eine Zusatzvereinarung auferlegt, die von ihm, mir und meiner Partnerin unterzeichnet wurde. Die Aussgae war im Wesentlichen, dass meine Person mit in den Mietvertrag zum Tag X mitaufgenommen wird.
Der Verwalter berechnete damals 120 Euro für den Aufwand der Zusatzvereinbarung, sowie für Klingel- und Briefkastenschildaustuasch.
Der Betrag machte mich schon damals stutzig, ich habe ihn aber letztendlich bezahlt, da ich keinen Ärger mit dem Verwalter haben wollte.

Soweit so gut.

Ich habe mich nun von meienr Partnerin getrennt und möchte logischerweise nun aus dem Mietvertrag genommen werden.
Der Verwalter erläutert, dass nun wiederum eine Zusatzvereinbarung aufgelegt werden muss, die die alte Zusatzvereinbarung nichtig macht.
Er berechnet dieses mal 238 Euro.

Nun zu meinen Fragen:
- Ist es generell rechtens für eine Kündigung eine Rechnung zu stellen?
- Sind die Kosten des Verwalters nicht bereits durch die Miete abgedeckt?
- Muss ich diesen unverhältnismäßigen Betrag akzeptieren?

Er möchte von dem Betrag nicht abweichen und auch nicht verringern ( ich habe ihm angeboten, den selben Betrag, wie vor 2 Jahren zu zahlen).

Vielen Dank für eure Meinung hierzu!!!

4 Kommentare zu „Kündigung”

Balkonexperte Experte! 04.11.2010 15:12

Zahlen Sie diese 238,- Euro ohne zu murren. Der Verwalter könnte sich auch an die Buchstaben des Gesetzes halten und da wären Sie bis zur gemeinsamen Kündigung an diese Wohnung gebunden.

Und somit wären Sie auch für alle Pflichten aus dem Mietvertrag gemeinsam mit Ihrer Expartnerin oder alleine in die Haftung zu nehmen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

mono Experte! 04.11.2010 15:38

Das hört sich ja schon fast sittenwidrig an. Richtig ist allerdings, dass der VM nicht verpflichet ist, Sie aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Wenn Ihnen die Entlassung aus der Haftung die 238 € wert sind, so solten Sie darauf eingehen.

Bladder Experte! 05.11.2010 05:37

Wenn es überhaupt zu einer solchen Gebührenvereinbarung kommt, so müsste sie im Mietvertrag vereinbart sein oder aber als Individualvereinbarung geschlossen sein.

Die Gerichte gehen z.Z., bei einer rechtmäßigen Vereinbarung, von 50 -
75 € aus.

Aber wichtiger ist in diesem hier vorgestellten Fall, dass Hausverwaltungen und Wohnungsverwalter rechtlich überhaupt nicht befugt sind solche Gebühren zu verlangen. Dazu: AG Hamburg, Urt. v. 09.11.1999, AZ: 23a C 286/99.

Sie sollten sich bei einem Mieterverein oder Anwalt Rat holen.

pble 11.11.2010 13:26

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich konnte mich mit dem Verwalter auf die Hälfte des Betrages einigen.

Ich denke das war für beide Parteien die einfachste Lösung.

Dennoch vielen Dank für die zahlreichen Anregungen.

Grüße

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.