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Verwirkung von Mietzahlungs- und Minderungsansprüchen
Nimmt der Vermieter eine Minderung über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Anspruch auf rückwirkende Zahlung der vereinbarten Miete verwirkt sein.
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen: VII ZR 66/01 - ZMR 2003, S. 341.