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Kündigung bei übermäßigem Telefonieren mit Diensthandy ist rechtens [17.03.2005]
Wenn Arbeitnehmer ihr Diensthandy übermäßig oft für private Telefonate nutzen, müssen sie mit der Kündigung rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt (Az.: 5 Sa 1299/04) macht der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam.
Im verhandelten Fall hatte ein im Außendienst beschäftigter Bankangestellter das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mobiltelefon fast ausschließlich privat verwendet. In vier Monaten entstanden dabei Kosten von rund 1700 Euro. Die Firma kündigte dem Angestellten deshalb. Der Mann machte gerichtlich jedoch geltend, dass er zuvor nicht abgemahnt worden ist und ihm die private Nutzung des Handys auch nicht ausdrücklich verboten worden war.
Das Gericht stellte dazu fest, dass der Umfang der privaten Telefonate den von der Bank zu duldenden Rahmen überschritten hat. Der Angestellte habe daher vertragswidrig gehandelt. Somit sei auch die Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt gewesen.