Gast hat diese Frage gestellt
Mir wurde durch meine Vermieter fristgerecht gekündigt, weil er das Haus grundlegend umbauen möchte.
Der Mietvertrag läuft also von Seiten des Vermieters zum 30.04.2004 aus.
Wenn ich nun eine neue Wohnung finde, diese aber früherbeziehen muss,
kann ich dann den alten Vertrag fristlos kündigen?
Oder bin ich dazu verpflichtet, die ausstehende Miete bis zum 30.04.2004 zu zahlen?
Es wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte,
ich bin vor allem dankbar über E-Mails:
DANKE!!!