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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab eine Frage zu den Nebenkosten. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt und renoviert. Wohnungsübergabe war auch schon. Nun haben wir ein Schreiben vom Hausverwalter bekommen (an ihm gingen die Nebenkosten, die Miete an den Vermieter) das wir 250 € an ihn überweißen sollten. Grund: Ein Nebenkostenkonto dürfte nie im Minus stehen und wenn die Abrechnung im März 2006 ergeben würde, das wir noch was nachzahlen müssten, würde das mit den 250 € verrechnet und der Rest würde uns dann zurück gegeben werden.
Wir haben zum 31.08. gekündigt und bis dahin auch unsere Nebenkosten bezahlt. Der kann doch nicht von uns verlangen das wir was im vorraus zahlen, obwohl wir garnicht mehr da wohnen, oder??
Zudem erpresst er uns in dem Sinne auch, da wir unsere Bankbürgschaft (haben keine Kaution hinterlegt sonder diese Bankbürgschaft) erst wieder bekommen würden, wenn die 250€ gezahlt sind. Aber das kann er doch erst recht nicht machen, da die Bankbürgschaft nicht auf seinen Namen läuft sondern auf dem des Vermieters.

Ich hoffe ich konnte mein Problem klar machen und würde mich auf Ratschläge freuen.
Danke im vorraus
Stichwörter: dann + kündigung + nebenkosten

8 Kommentare zu „Kündigung dann noch Nebenkosten?”

volker* Experte!

Hallo Gast,

der Verwalter handelt im Auftrag des Vermieters.

Die Bürgschaft dient als Sicherheit nach § 551 BGB für die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Abrechnungssaldo aus der Betriebskostenabrechnung zu zahlen.

Wenn die Bürgschaft zurückgegeben werden soll, muss sichergestellt sein, dass die Vorauszahlungen für die Betriebskosten ausreichend sind. Ansonsten kann die Rückgabe von einer weiteren Vorauszahlung der Betriebskosten abhängig gemacht werden.

Viele Grüße
Volker

Oliver Curd Experte!

Hallo,

was sollst du im Voraus zahlen ??

Quatsch mit Soße, wenn das Mietverhältnis beendet ist und wie du sagst die NKvorauszahlungen für deinen Mietzeitraum bezahlt hast, gibts da nichts zu wollen. An die Kaution kann er erst ran, wenn die Nk Abrechnung erstellt ist und sich ein negativer Saldo ergibt.

Also nicht zahlen.

Susanne Experte!

Hallo Oliver,

das stimmt so nicht. Jeder VM kann vorerst von der Kaution eine Summe einbehalten, die sich s.E. aus der nächsten Nebenkostenabrechnung ergeben wird.

Oliver Curd Experte!

Hallo Susanne,


der VM kann nur zurückbehalten, wenn ein Nachzahlungsanspruch zu erwarten ist, sonst nicht! Da gibt es einige Urteile zu OLG Düsseldorf GE 2000, 342,343;

Susanne Experte!

Hallo,

sorry, hab mich falsch ausgedrückt-genau so meinte ich es allerding...

Gast Experte!

danke für eure antworten.
nur weiß ich jetzt immer noch nicht so recht ob er es verlangen darf oder nicht.
also das wir noch nachzahlen müssen ist recht unwahrscheinlich, da wir erst höher gestuft wurden bei den nebenkosten weil wir bei der letzten abrechnung nachzahlen mussten. wir sind aber so hoch gestuft worden, das wir nicht davon ausgehen noch was nachzahlen zu müssen.
also dürfte er es dann doch nicht verlangen die 250€ oder hab ich euch da dann falsch verstanden??

Gast Experte!

Hallo Gast,

es gibt Urteile, nach denen der Vermieter berechtigt ist, den doppelten Betrag der letzten Nachzahlung als Sicherheit zu behalten. Unabhängig von den ggf. angepassten Vorauszahlungen.

Da sich die Gas- und Ölpreise für das Heizmaterial kräftig erhöht haben, ist vermutlich trotz erhöhter Vorauszahlungen wieder mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Wenn die Nachforderung aus der letzten Abrechnung also etwa 125 € betrug, ist die Forderung des Verwalters nach meiner Ansicht gerechtfertigt.

Viele Grüße
Volker

volker* Experte!

Hallo Gast,

es gibt Urteile, nach denen der Vermieter berechtigt ist, den doppelten Betrag der letzten Nachzahlung als Sicherheit zu behalten. Unabhängig von den ggf. angepassten Vorauszahlungen.

Da sich die Gas- und Ölpreise für das Heizmaterial kräftig erhöht haben, ist vermutlich trotz erhöhter Vorauszahlungen wieder mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Wenn die Nachforderung aus der letzten Abrechnung also etwa 125 € betrug, ist die Forderung des Verwalters nach meiner Ansicht gerechtfertigt.

Viele Grüße
Volker

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