jungemama09 15.02.2009 19:50
Hallo,
Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach die können dir bestimmt helfen. Außerdem würde ich nochmal ein schreiben aufsetzten & dem Vermieter eine frist setzen.
jungemama09 15.02.2009 19:51
Hallo,
Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach die können dir bestimmt helfen. Außerdem würde ich nochmal ein schreiben aufsetzten & dem Vermieter eine frist setzen.
zzppee 15.02.2009 22:53
danke für den tipp mit dem mieterschutzbund, ich war bisher davon ausgegangen,dass man dort festes mitglied sein muss (beitragspflichtig).
es wurden bereits 4 verschiedene fristen gesetzt im laufe der letzten paar monate...fristen scheinen dem vermieter ziemlich egal zu sein
Feffek 18.02.2009 17:11
hi zzppee,
ich würde an deiner Stelle mit ruhigen Gewissen zum Fachanwalt für Miet und Vertragsrecht gehen und Ihn mit der Beauftragung deiner Interessen beauftragen (Mietkaution):
Betrachtet man einfach mal die rechtlichen Tatsachen die für dich sprechen:
-du hast keine offene Mietforderungen aus deinem ehemaligen Mietverhältnis mehr
-die Nebenkostenabrechnung 07/08 kann/soll mit der Kaution verrechnet werden, Übertrag zu deinen Gunsten bleibt
-Einbehaltungsfrist der Kaution kann gemäß Gerichtsurteilen (BGH) bis zu 6 Monaten von seitens des Vermieters erfolgen (ab 31.05.200 , welche er bei weiten bereits überschritten hat!!!
-die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben (wäre gut, wenn du dieses auch schriftlich hättest)
Ergo: es spricht alles für Dich! *grins*
Ich würde dem Rechtsanwalt bitten folgendes (oder so ähnlich formuliertes) in dem Schreiben an den Vermieter aufnehmen zu lassen:
? Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeiten ? berechnet auf der Grundlage eines vorläufigen Streitwertes von *Mietkaution* (trägt der RA dann ein) ?gehen unter dem Gesichtspunkt des Leitungsverzugs und der Pflichtverletzung § 280, 281 BGB gemäß nachstehender Berechnung zu Ihren Lasten. ?
Kurz gesagt, dein Vermieter muss die Anwaltskosten tragen!
Des Weiteren würde ich den Rechtsanwalt bitten, deine letzte Nebenkostenabrechnung kompl. auf Richtigkeit zu überprüfen. Solche Vermieter haben oft fehlerhafte Abrechnung, wenn die so vorgehen wie bei dir!
Lass dir trotzdem alle Gebühren des Rechtsanwalt erklären bzw. aufzeigen und frag, ob auch diese dem Vermieter aufgelegt werden kann.
Mir wäre egal, ob meine Kaution nur 100 ? oder 1000 ? wären, es geht ums Prinzip. Lass also nicht locker!
Wie schon gesagt, so würde ich vorgehen. *smile*
Gruß
Feffek