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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter hat uns den vor ca. 7 Monaten geschlossenen Mietvertrag gekündigt. Dabei hat er bei Vertragsabschluss mehrfach betont er suche Langzeitmieter. Wir haben die Wohnung nach Bezug auch noch großzügig renoviert und auch noch eine Einbauküche eingebaut.
Nun habe ich schon gehört, dass der Vermieter nur nach Angabe von bestimmten Gründen kündigen kann. Ich möchte aber nicht unbedingt der Kündigung wiedersprechen, wenn es sich vermeiden lässt.
Kann ich in diesem Fall vom Vermieter Schadensersatz fordern:
Anteilig Renovierungskosten
evtentuelle Maklergebühr für neue Wohnung
Umzugskosten
?????

Ich wäre wirklich froh, mir könnte jemand einen Rat geben.

Gruß
Jürgen
Stichwörter: wg + ca + wohnung + jahr + kündigung

0 Kommentare zu „Kündigung der Wohnung wg. Verkauf nach ca. 1 Jahr”

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