Gast
Änderungen des bestehenden (Inklusiv-) Mietvertrages bedürfen neben der Schriftform auch der Einwilligung beider Vertragspartner. Ohne deine Unterschrift läuft also erst einmal garnichts, unabhängig davon, was die anderen Mieter unternehmen.
Der Vermieter kann dir dann jedoch ein Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Er ist jedenfalls im Rahmen der gestzlichen Möglichkeiten berechtigt, die Miete entsprechend heraufzusetzen. Der Mieterhöhung musst du natürlich auch erst zustimmen, damit sie wirksam wird. Verweigerst du aber hierzu die Zustimmung musst du nach einer bestimmten Zeit (ich glaube im dritten Monat nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens) ausziehen.
Im Einzelfall kan es billiger kommen, die beiden Nebenkosten zu übernehmen, da hier jedenfalls eine einigermaßen verbrauchsabhängige Abrechnung möglich wäre (im gegensatz zur pauschalen Erhöhung der Inklusivmiete, da hier der Vermieter Sicherheitsaufschläge mit einkalkulieren wird).