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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe ein riesen Problem und hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.

Ich habe 2004 4 Monate in meiner alten Wohnung gewohnt.

Als Anfang 2005 die Abrechnung kam, war ich total geschockt, weil ich 450 EUR nachzahlen sollte.

Die Abrechnung ist total undurchsichtig, so hat der Vermieter die Heizkosten anscheinend selber berechnet. (Kosten Öl + Kundendienst, Instandsetzung, Kaminkehrer, Tank+Brennraumwartung, Heizkostenzähler Wartung, Betriebsstrom) - Warmwasserkosten 5,62% d. Gesamtkosten : 28000 kwh ergibt einen Betrag pro kwh?! und den Betrag dann x meinem kwh Verbrauch lt. Ablesung.

Naja, ob jetzt die Formel stimmt, das kann ich gar nicht beurteilen, weil ich vorher immer ISTA Abrechnungen hatte.

Nun meine ganzen Fragen:
Instandsetzungen gehören die in die Abrechnung?
Betriebsstrom von EUR 210,00 kann das sein? Was ist denn das?

Ist es korrekt, dass alle Rechnungen vom ganzen Jahr auf mich mit umgelegt werden, obwohl ich nur 4 Monate des Jahres in der Wohnung gewohnt habe?

Jedenfalls sind bei der Abrechnung absolut keine Belege dabei... somit konnte ich auch gar nichts prüfen.

Als ich also die Abrechnung bekommen habe, habe ich meinen ehemaligen Vermieter angerufen und ihm gesagt, dass die Abrechnung nicht stimmen kann und die Nachzahlung viel zu hoch ist. Er solle Sie bitte nochmals prüfen. Das war so im Mai 05. Abrechnung bekommen Anfang 05.

Seit dem habe ich nichts mehr gehört und auch nichts bezahlt.

Nun kam ein Schreiben von seinem Anwalt, ich solle doch bitte, wie schon öfter drauf hingewiesen, die Kosten der Abrechnung überweisen. Weiterhin 100 EUR Anwaltskosten.

Ich wurde nicht darauf hingewiesen, die Abrechnung zu zahlen

Hat der Vermieter nur die 12 Monate Einspruchsfrist abgewartet?
Habe ich mit meinem damaligen Anruf rechtlich Einspruch erhoben?
Muß ich die Anwaltskosten bezahlen?
Ist eine NK Abrechnung ohne Belege überhaupt gültig?

Der Anwalt hat eine ganz kurze Frist gesetzt um das Geld zu überweisen ansonsten geht er weitere rechtliche Schritte.

HILFEEE! Vielen Dank für Eure schnelle Antwort.

Was soll ich tun?
Stichwörter: abrg + anwalt + gefordert + kosten + vermieter

3 Kommentare zu „Abrg. 04 - Vermieter hat jetzt per Anwalt kosten gefordert”

Susanne Experte!

BEZAHLEN!

Instandsetzungen gehören die in die Abrechnung? [/quote:27514]
Nein, Instandsetzungen und Reparaturen muss der VM zahlen, Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden

Betriebsstrom von EUR 210,00 kann das sein? Was ist denn das? [/quote:27514] Das kann Dir hier aber keiner beantworten, da keiner Haus und Wohnung und Umstände kennt...

Ist es korrekt, dass alle Rechnungen vom ganzen Jahr auf mich mit umgelegt werden, obwohl ich nur 4 Monate des Jahres in der Wohnung gewohnt habe? [/quote:27514]
Du musst 4/12 der Gesamtkosten Deiner ehemaligen Wohnung zahlen.

Jedenfalls sind bei der Abrechnung absolut keine Belege dabei... somit konnte ich auch gar nichts prüfen.[/quote:27514]
Die sind i.d.R. auch nicht dabei, die Abrechnung ist trotzdem gültig. Innerhalb der 12 monatigen Prüfdauer darf der Mieter entweder die Belege einsehen oder Kopien davon anfordern.

Als ich also die Abrechnung bekommen habe, habe ich meinen ehemaligen Vermieter angerufen und ihm gesagt, dass die Abrechnung nicht stimmen kann und die Nachzahlung viel zu hoch ist. Er solle Sie bitte nochmals prüfen[/quote:27514]
Der Anruf ist nicht beweisbar, daher ist die Prüfzeit ohne Einspruch abgelaufen.
Sowas immer nur schriftlich mit Einschreiben!
Ich wurde nicht darauf hingewiesen, die Abrechnung zu zahlen [/quote:27514]
Das muss auch keiner tun, die Abrechnung ist mit Zustellung fällig, auch bei Einspruch.

Hat der Vermieter nur die 12 Monate Einspruchsfrist abgewartet?
Habe ich mit meinem damaligen Anruf rechtlich Einspruch erhoben?
Muß ich die Anwaltskosten bezahlen?
Ist eine NK Abrechnung ohne Belege überhaupt gültig? [/quote:27514]
Möglich.
Eigentlich schon, aber nicht gerichtsfest beweisbar.
Ja.
Ja.

claudiakreisel

hallo,

muss der mieter reaparaturkosten und wartungsgebühren an einer heizung bezahlen?

insgesamt soll ich für beides 240 euro bezahlen.


claudia

Susanne Experte!

Wartung zahlt der Mieter, Reparatur der VM

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