Susanne
BEZAHLEN!
Instandsetzungen gehören die in die Abrechnung? [/quote:27514]
Nein, Instandsetzungen und Reparaturen muss der VM zahlen, Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden
Betriebsstrom von EUR 210,00 kann das sein? Was ist denn das? [/quote:27514] Das kann Dir hier aber keiner beantworten, da keiner Haus und Wohnung und Umstände kennt...
Ist es korrekt, dass alle Rechnungen vom ganzen Jahr auf mich mit umgelegt werden, obwohl ich nur 4 Monate des Jahres in der Wohnung gewohnt habe? [/quote:27514]
Du musst 4/12 der Gesamtkosten Deiner ehemaligen Wohnung zahlen.
Jedenfalls sind bei der Abrechnung absolut keine Belege dabei... somit konnte ich auch gar nichts prüfen.[/quote:27514]
Die sind i.d.R. auch nicht dabei, die Abrechnung ist trotzdem gültig. Innerhalb der 12 monatigen Prüfdauer darf der Mieter entweder die Belege einsehen oder Kopien davon anfordern.
Als ich also die Abrechnung bekommen habe, habe ich meinen ehemaligen Vermieter angerufen und ihm gesagt, dass die Abrechnung nicht stimmen kann und die Nachzahlung viel zu hoch ist. Er solle Sie bitte nochmals prüfen[/quote:27514]
Der Anruf ist nicht beweisbar, daher ist die Prüfzeit ohne Einspruch abgelaufen.
Sowas immer nur schriftlich mit Einschreiben!
Ich wurde nicht darauf hingewiesen, die Abrechnung zu zahlen [/quote:27514]
Das muss auch keiner tun, die Abrechnung ist mit Zustellung fällig, auch bei Einspruch.
Hat der Vermieter nur die 12 Monate Einspruchsfrist abgewartet?
Habe ich mit meinem damaligen Anruf rechtlich Einspruch erhoben?
Muß ich die Anwaltskosten bezahlen?
Ist eine NK Abrechnung ohne Belege überhaupt gültig? [/quote:27514]
Möglich.
Eigentlich schon, aber nicht gerichtsfest beweisbar.
Ja.
Ja.
claudiakreisel
hallo,
muss der mieter reaparaturkosten und wartungsgebühren an einer heizung bezahlen?
insgesamt soll ich für beides 240 euro bezahlen.
claudia
Susanne
Wartung zahlt der Mieter, Reparatur der VM