Susanne
Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?
Gast
Vielen Dank für die erste Antwort.
Vielleicht war der die Sache mit dem Wasser von mir nicht richtig erklärt.
Darum also nochmal ausführlicher. In unserem Wohnblock wohne ca. 40 Mietparteien die jeder eine Wassernachzahlung von ca. 550-650 Euro haben. Rechne ich das auf das jahr hoch würde sich ein e Gesamtsumme von ca. 25000 Euro ergeben. Mein zweifel besteht in der Summe. Ich habe jetzt von anderen Mietern erfahren das die letzten 3 jahre keine Betriebskostenabrechnung erfolgte. Ich bin der Meinung das der Wasserverbrauch der letzten 3-4 jahre für die Abrechnung zugrunge gelegt wurde.
Mike
mikerutkow
Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:73903]
Also die Berechnung erfolgte personen x tage
Susanne
In einer Abrechnung vom 01.01.04-31.12.04 darf der VM nur den genannten Zeitraum abrechnen!
In der Abrechnung müssten dann die Gesamtkosten mit dem Umlageschlüssel dargelegt werden, damit vom Mieter nachvollzogen werden kann nach dem Grundsatz der Transparenz. Die Personentage werden ausgerechnet, da hier Zuzug und Wegzug eingerechnet werden kann.
Daher hier dringend mal die Rechnung des Wasserversorgers als Kopie vom Vermieter verlangen. Das ist auch Voraussetzung, dieser Position zu widersprechen und die dafür verlangte Nachzahlung erst mal nicht zu begleichen.
Gast
Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:9d614]
Gast
Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:eef37]