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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten tag,

wir sind im juli 2003 in eine 55 m2 mietswohnung eingezogen
und haben heute eine Betriebskostenabrechnung für 2004 erhalten 01-01-04/31.12.04. In dieser ist ein extrem hoher Betrag für Wasserversorgung eingesetzt. Da wir für 2003 keine Betriebskostenabrechnung erhalten bezweifele ich die richtigkeit des Wertes. Wie sollte ich mich verhalten bei Widerspruch und habe ich anspruch auf eine Abrechnung für 07-12/03. Letzte Frage wäre wenn ich die Betriebskosten erstmal nicht zahle aber meine Miete weiterhin pünktlich kann der Vermieter mich kündigen? Danke Mike

Eine Ergänzung wäre noch und zwar ist nur in der Abrechnung Wasser als pos. angegeben. Mir kommt das sehr seltsam vor. Muss ich jetzt den neuen Mietzins mit der neuen Vorauszahlung leisten obwohl ich Widerspruch gegen die Abrechnung einlege
Stichwörter: abrechnung + betriebskosten

6 Kommentare zu „Betriebskosten abrechnung”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?

Gast Experte!

Vielen Dank für die erste Antwort.
Vielleicht war der die Sache mit dem Wasser von mir nicht richtig erklärt.
Darum also nochmal ausführlicher. In unserem Wohnblock wohne ca. 40 Mietparteien die jeder eine Wassernachzahlung von ca. 550-650 Euro haben. Rechne ich das auf das jahr hoch würde sich ein e Gesamtsumme von ca. 25000 Euro ergeben. Mein zweifel besteht in der Summe. Ich habe jetzt von anderen Mietern erfahren das die letzten 3 jahre keine Betriebskostenabrechnung erfolgte. Ich bin der Meinung das der Wasserverbrauch der letzten 3-4 jahre für die Abrechnung zugrunge gelegt wurde.

Mike

mikerutkow

Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:73903]


Also die Berechnung erfolgte personen x tage

Susanne Experte!

In einer Abrechnung vom 01.01.04-31.12.04 darf der VM nur den genannten Zeitraum abrechnen!
In der Abrechnung müssten dann die Gesamtkosten mit dem Umlageschlüssel dargelegt werden, damit vom Mieter nachvollzogen werden kann nach dem Grundsatz der Transparenz. Die Personentage werden ausgerechnet, da hier Zuzug und Wegzug eingerechnet werden kann.
Daher hier dringend mal die Rechnung des Wasserversorgers als Kopie vom Vermieter verlangen. Das ist auch Voraussetzung, dieser Position zu widersprechen und die dafür verlangte Nachzahlung erst mal nicht zu begleichen.

Gast Experte!

Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:9d614]

Gast Experte!

Grundsätzlich ist: "Ich finde Postition xy (hier halt Wasserkosten) zu hoch" keine gerichtsbeständiger Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Entweder die Abrechnung enthält fomelle Fehler, Rechenfehler oder Inhaltsfehler. Bezweifelt man die Kosten, so darf Einsicht in die Originalbelege genommen werden oder der VM muss Kopien der Belege schicken. Ist nur eine Position strittig, sind die anderen allerdings zu bezahlen, falls nicht durch die Vorauszahlung abgedeckt!
Falls Sie eine Rückzahlung aus der NK-Abrechnung aus 2003 erwarten, können Sie noch eine verlangen. Macht der VM keine, kann er darauf verklagt werden.
Die Anhebung der Vorauszahlung ist auch für Sie sinnvoll, da es dann bei der nächsten Abrechnung nicht zu zu hoher Nachzahlung kommt. Teilen Sie die Gesamtkosten der Abrechnung durch 12 und Sie erhalten Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Was Sie an der Position Wasser seltsam finden, kann ich nicht nachvollziehen. Wie ergeben sich denn die Kosten? Ist der Umlageschlüssel nach Personen, qm oder haben Sie Erfassungsgeräte?[/quote:eef37]

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