Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

leider muss ich etwas in dieses Forum "stolpern", da ich dringend Eure Hilfe benötige. Ich muss nun bis Ende des Monats meine aktuelle Wohnung kündigen, welche cih vor rund 5 Jahren in aller "Eile" gemiete habe, ich hatte die Wohnung unrenoviert übernommen und hatte seinerzeit alles gestrichen (außer Türen). Ein Übergabeprotokoll wurde damals aber nicht gemacht und es ist nirgends notiert, dass ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe.

Den einzigen Beweis den ich habe, sind ganz dreckige Rollos, welche ich damals abmontiert habe und so wie sie waren in einen Sack luftdich verpackt habe. Ich hatte damals auch so einen Standardmietvertrag (grün-weißes Heftchen) unterschrieben und nun möchte ich wissen, ob der Vermieter verlangen kann, dass ich die Wohnung beim Auszug renoviere.

Kann der Vermieter auch ggf. Repaaraturarbeiten verlangen. Der Holzboden weist eine Macke auf, diese existierte aber bereits bei meinem Einzug. Einen potentiellen Nachmieter habe ich übrigens an der Hand.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Wie soll ich am besten das Kündigungsschreiben formulieren, um nicht in eine Falle zu tapsen. Hat jmd. ggf. eine Vorlage?
Stichwörter: kündigung + wohnung

1 Kommentar zu „Kündigung der Wohnung”

Susanne Experte!

Wie Deine Wohnung übernommen wurde, ist irrelevant. Relevant zum Auszug sind die Vereinbarungen des Mietvertrags. Da sich aber in den letzten Jahren ziemlich viel bezüglich der sog. Schönheitsreparaturklauseln getan hat, kann es durchaus sein, dass die Klauseln Deines Vertrags nichtig sind. Da es hier ggf. auf Details ankommt, kannst Du viel Geld sparen, wenn Du Deinen Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen lässt.

Reparaturarbeiten: alles, was über das normale Abwohnen hinausgeht sind Beschädigungen, für die Schadenersatz zu leisten ist. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf.
Zur Nachmieterstellung bist Du nicht verpflichtet! Du kommst auch nur gegen Nachmieter früher aus dem Mietvertrag, wenn das dort schriftlich geregelt ist, ansonsten hast Du 3 Monate Kündigungsfrist, die zum 31.12. enden, wenn die Kündigung bis zum 4. Werktag im Oktober beim Vermieter ist.

Sehr geehrter Herr Vermieter, (Datum Ausstellung)
hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.12.2007 meine Wohnung in der Mustermannstraße 100, 2. Etage rechts.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.