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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Benachteiligung nicht ehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung

Eine tarifvertragliche Versorgungsregelung im Sterbefall eines Arbeitnehmers zu Gunsten der Kinder, die entweder mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben oder für die er das Sorgerecht hatte, enthält keine unzulässige Benachteiligung und Diskriminierung nicht ehelicher Kinder.

Gemeinsamer Haushalt und Sorgerecht haben nichts mit der Nichtehelichkeit des Kindes zu tun und sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts durchaus sachgemäße Anknüpfungspunkte für die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge.

Urteil des BAG vom 20.08.2002
3 AZR 463/01
MDR Heft 20/2002, Seite R9
Stichwörter: kinder + benachteiligung + ehelicher + keine

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