Bladder 15.09.2011 19:23
In solchen Fällen kann man über ein "Lärmprotokoll" etwas erreichen.
Man zeichnet z.B. über den Zeitraum von 14 Tagen genau die Lärmursache auf. Möglichst noch mit der Nennung von Zeugen.
Dieses Lärmprotokoll legt man dem Vermieter vor, mit dem Hinweis auf eine Mietminderung, wenn der Mangel nicht unverzüglich abgestellt wird.
Die Höhe der Mietminderung ist von der Beeinträchtigung des Wohnwertes abhängig. Das bedeutet, dass es keine festen Prozentzahlen gibt und jeder Fall anders zu beurteilen ist.
Hilfe kann man im Internet unter "Mietminderungstabellen" finden.
engelhafte1 17.09.2011 15:36
Danke für den Hinweis.Mit Zeugen wird etwas schwierig denn die Nachbarn hier im Haus haben mir den Rat gegeben mich schnell daran zu gewöhnen.Sie hätten es auch,währe völlig Normal hier...