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Blume24 hat diese Frage gestellt
Unser Mietvertrag vom 01.02.2000 wurde nach versch. Kündigungsfristen gestaffelt. Dauer des Mietverhältnisses bis 5 Jahre -> 3 Monate Kündigungsfrist, ab 5 Jahre ->6 Monate, bis 8 Jahre -> 9 Monate, und über 10 Jahre eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Nun die Frage: Gelten diese Fristen noch für uns oder gilt für uns auch diese neue Frist von 3 Monaten lt. Urteil von 2005.
Kann uns hier jemand Auskunft geben?

Danke

2 Kommentare zu „Kündigung des Mietverhältnisses”

Balkonexperte Experte! 09.06.2010 17:22

Wenn diese Staffelung formularmäßig und nicht individuell ausgehandelt wurde, dann gilt auch für Sie die Frist von 3 Monaten.

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