edy 01.08.2010 12:18
Hallo milfontes,
Warum sollte der VM höhere Wasserstände bei der Gemeinde angeben? ( um mehr zu bezahlen).
Wenn Wasser durch den Warmwasserzähler
läuft und verbraucht wird, dann ist es doch
auch verbrauchtes Wasser?
80 m3 für 3 Personen sind völlig normal.
Erst mal mit dem VM reden.
Und wegen Betrug, das kann nach hinten
losgehen.
lg
edy
Balkonexperte 01.08.2010 13:06
Ich behaupte von mir, dass ich mich als Verwalter eines großen Mehrfamilienhauses mit der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen auskenne.
Mit Ihren Angaben kann ich aber nichts anfangen, da mehr als verwirrend.
Darum meine Bitte an Sie zu Ihrem eigenen Nutzen. Legen Sie die Abrechnung und den Mietvertrag einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein zur Prüfung vor.
milfontes 01.08.2010 14:22
@edy
Wenn der VM höhere Wasserstände bei der Gemeinde angibt, muss er zwar mehr Abwasser bezahlen, das er ja von uns wieder bekommt!! Aber das FRISCHWASSER muss er eben NICHT bezahlen, weil es EIGENWASSER ist! Das heißt - Er kassiert von uns entsprechend Geld für Frischwasser!
Erkläre mir sonst jemand den Zählerstand von 667, den er bei der Gemeinde angegeben hat, wenn der tatsächliche Stand HEUTE 605 ist!
80 m3 für drei Personen ist für andere vielleicht normal. Für uns definitiv nicht! Ich habe die Abrechnungen der vergangenen 15 Jahre durchgeschaut (vor dieser Wohnung hier) und wir haben einmal 68 m3 verbraucht. Das war viel und damals waren noch drei Kinder mit im Haus!
Davon abgesehen ist dieser Vermieter bekannt dafür, dass er seine Mieter abzockt!
@Balkonexperte
Ich habe diese sogenannte Abrechnung - die kein Mensch - auch Buchhalter und Betriebswirte nicht verstehen bereits dem Mieterschutzbund gesendet. Nach drei Wochen bekam ich die Nachricht, dass ich ihn doch mal besuchen soll... Das Problem ist, dass ich volllzeit arbeite und die Besuchstermine von 8 - 16 Uhr sind - in einer anderen Stadt! Extra Urlaub machen??
Wenn Sie Verwalter sind, ich würde Ihnen schon gerne mal so eine Beispielabrechnung zusenden!! Sie schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, weil es echt keiner nachvollziehen kann!
Dieses Jahr will er über 500 € Nachzahlung haben.
Wie ist es denn mit '"Wartungskosten"? Es gibt keine REchnung dafür - und ich weiß auch nicht, wofür diese 75,- € sein sollten! Darf er die einfach so verlangen??
Frustrierte Grüße
Berthelstal 01.08.2010 14:57
Sie werden wohl ohne einen Besuch beim Verwalter, zwecks eines klärenden Gespräches, nicht umhin kommen.
Wenn Ihnen der Mieterschutzbund keine verständliche Erklärung, trotz Vorliegen der Rechnung, geben kann, dann kann es hier erst recht niemand. Da erwarten Sie einfach Unmögliches.
milfontes 01.08.2010 19:55
Naja - dann ist das wohl so. Frag mich allerdings, warum ich Beiträge zahle für den Mieterbund...
Es gibt keinen Verwalter - es ist ein Bauer! Und ein schwäbischer noch dazu!
Ja nichtsdestotrotz werde ich ihn mal ansprechen. Der soll mir das doch mal erklären!
Dank schon mal
milfontes
Berthelstal 01.08.2010 20:03
Offensichtlich mußte auch vor solch einer Abrechnung selbst der Mieterbund kapitulieren. Ja, da müssen Sie wohl hin.
Nehmen Sie aber eine Exemplar der Bertriebskostenverordnung mit, damit Sie sachkundig sind.
Bladder 03.08.2010 08:27
@milfontes,
Sie sollten wissen, dass der Vermieter nach geltenden Rechtsprechung zu einer verständlichen und klaren BKA verpflichtet ist.
Weiterhin, wenn unklare Positionen auftauchen, haben Sie das Recht der Belegeinsicht beim Vermieter. Die Belege dürfen Sie auch kopieren um sie selbst zu prüfen oder aber zur Prüfung Fachleuten vorzulegen.
Hier kann dann die richtige Verwendung im Zusammenhang mit der BKA geprüft werden.