limess hat diese Frage gestellt
hallo,
wir wohnen seit knapp einem jahr in einer wbs-wohnung. unser vermieter fordert uns nun dringend dazu auf unseren vor kurzem abgelaufenen WBS verlängern zu lassen und vorzuweisen. Bin ich dazu verpflichtet, oder gilt dabei die 3-Jahres-Regel?
Ich vermute mein Vermieter wird sofort die miete erhöhen, falls ich keinen wbs mehr zugesprochen bekomme, da sich mein einkommen etwas verbessert hat. trotzdem kann ich mir die prenzlauerberg-mietspiegelmiete nicht leisten, heisst das, fals ich tatsächlich drüber liege und keinen WBS bekomme (mir aber eine reguläre miete nicht leisten kann), dass ich sofort wieder ausziehen muss oder sind die ersten drei jahre gesichert?? in berlin gibt es ja keine fehlebelegungsgebühr, was ein großes glück ist, da die miete ohnehin schon sehr teuer wegen der hohen umlagen ist, der vermieter berchnet nämlich heizkosten pauschal nach qm übers ganze haus und wir haben so keinerlei einfluß daran sparen zu können...
danke für alle infos und antworten