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Kauf eines Leasingfahrzeugs ohne Kfz-Brief
Wer einen Gebrauchtwagen ohne dazugehörigen Kraftfahrzeugbrief kauft, läuft Gefahr einen gestohlenen Wagen zu erwerben. Dies kann zur Folge haben, dass er das Fahrzeug an den Eigentümer zurückgeben muss und den Kaufpreis von dem unredlichen Verkäufer möglicherweise nicht zurückerhält. Ein Gebrauchtwagenkauf ohne Briefvorlage ist nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt jedoch dann nicht grob fahrlässig, wenn der Käufer an die Verfügungsbefugnis des veräußernden Vertragshändlers glaubt, über den er das Auto zuvor geleast hatte und der die Zusendung des Briefes nach Zahlung des Kaufpreises zugesagt hat.
Urteil des LG Darmstadt vom 30.08.2001
8 O 490/00
NJW Heft 9/2002, Seite X