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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe eine Frage:
Ich habe meine Wohnung zum 30.9.2004 gekündigt.
Nun droht der Vermieter mir mit einer sofortigen Kündigung. Ist diese noch zulässig???
Stichwörter: mieters + vermieters + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung des Vermieters nach Kündigung des Mieters”

FischkoppStuttgart Experte!

evtl.
Haben sie einen Mietvertrag?
Haben sie Fristgerecht gekündigt?
Wenn ja, Ihre Kündigung rechtens!

Warum Kündigt sie Ihr Vermieter?
Er muss einen Krund haben. Und Fristlos heisst, sie Haben sich was zu schulden kommen lassen! z.B. Permanente Ruhestörung, Fehlender Mietzins ...

Haben sie sich nichts zu schulden kommen lassen, haben sie einen Vertrag mit einer Kündigungsfrit (diese gilt für beide Parteien!)
An diese muss sich auch ein Vermieter halten.

Bitte schreiben sie doch einfach mal den Wortlaut, der Begründung der Kündigung ihres Vermieters.

Gast Experte!

Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Meine Vermieterin selbst ist total nett. (90Jahre)...Ihre Tochter macht mir den Ärger. Ich habe am 27.05. die Kündigung weggeschickt (per Einschreiben) und zum 30.9.2004 gekündigt.
Ich schätze sie fühlt sich nun auf den Schlips getreten, weil ich nichts angekündigt habe.
Ich habe meine Miete immer erchtzeitig gezahlt, etc. Ich hätte sogar eine Mietminderung machen können, da ich keinen Briefkastenschlüssel habe udn immer warten muss bis die alte Dame mir die Post auf die Treppe zu meiner Wohnung legt oder ich den Briefträger abfangen muss. Dies geht so seit meinem Einzug.
Ich habe gestern noch einmal um einen Briefkastenschlüssel gebeten, aber ich bekomme keinen!
Lieben Dank für die Auskunft!
Ganz lieben Gruß

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