Berthelstal 26.11.2009 08:53
Hier der Auszug aus www.mietrechtslexikon.de
Die formularvertragliche ( Mietvertrag ) Übernahme der Schneeräumungspflicht durch den Erdgeschoßmieter eines Mehrparteienhauses ist unzumutbar, wenn die zu räumende Strecke 120 Meter beträgt und der Mietvertrag keinerlei Beteiligungsverpflichtung der übrigen Mieter bei starkem Schneefall vorsieht. Wird die Schneeräumpflicht aber in einzelnen individuellen Vereinbarungen dem Mieter auferlegt, so ist eine solche Vereinbarung wirksam ! AG Schwelm, Urteil vom 14. November 1990, Az: 27 C 32/90.
redfly 27.11.2009 00:53
Ok, vielen Dank für die Info. Wir wissen aber immer noch nicht was das konkret für uns bedeutet. Das ganze Zusammenspiel aus Mietvertrag, den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung irritiert uns. Falls möglich, bitte mal die PDF lesen. Danke.