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redfly hat diese Frage gestellt
Hallo Community,

bei uns im Mietvertrag setzt sich die Pflicht zur Schneebeseitigung aus dem Mietvertrag, den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung zusammen. Vorweg, es handelt sich hier um ein Mietshaus mit 6 Parteien, 2 Parteien je Etage. Wir wissen leider nicht so richtig was Sache ist. Wir finden das nicht Ok, nur die Erdgeschossmieter zur Schneebeseitigung zu verpflichten. Im Netz haben wir gelesen, dass auch die Mieter der oberen Geschosse dazu verpflichtet sind, sollten ihre Mietverträge entsprechende Klauseln haben. Und nicht alle Klauseln die man so in einem Mietvertrag unterschreibt sind automatisch gültig, oder?

Ich habe die Passagen aus den Unterlagen in eine PDF verpackt und bei Rapidshare hochgeladen. Wer kann sich das evtl. mal ansehen?

http://rapidshare.com/files/312302029/mv-avb-ho.pdf />
Besten Dank für eure Unterstützung!!!

2 Kommentare zu „Schneebeseitigung nur Mieter im Erdgeschoss?”

Berthelstal Experte! 26.11.2009 08:53

Hier der Auszug aus www.mietrechtslexikon.de

Die formularvertragliche ( Mietvertrag ) Übernahme der Schneeräumungspflicht durch den Erdgeschoßmieter eines Mehrparteienhauses ist unzumutbar, wenn die zu räumende Strecke 120 Meter beträgt und der Mietvertrag keinerlei Beteiligungsverpflichtung der übrigen Mieter bei starkem Schneefall vorsieht. Wird die Schneeräumpflicht aber in einzelnen individuellen Vereinbarungen dem Mieter auferlegt, so ist eine solche Vereinbarung wirksam ! AG Schwelm, Urteil vom 14. November 1990, Az: 27 C 32/90.

redfly 27.11.2009 00:53

Ok, vielen Dank für die Info. Wir wissen aber immer noch nicht was das konkret für uns bedeutet. Das ganze Zusammenspiel aus Mietvertrag, den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung irritiert uns. Falls möglich, bitte mal die PDF lesen. Danke.

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