Alexandra77 hat diese Frage gestellt
Guten Tag und Hallo,
wir haben ein kleines Problem, vielleicht kann uns jmd einen Tipp geben.
Wir haben 2010 auf unbefristete Zeit einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Durch Familienzuwachs waren wir dann 2011 auf der Suche nach einer größeren Wohnung. Unser Vermieter bot uns an, im selben Haus in eine größere Wohnung zu ziehen, sobald diese fertiggestellt ist, wir würden dann den Mietvertrag entsprechend ändern. Wir willigten ein und zogen innerhalb des Hauses um.
Nun zu dem etwas kniffligen Problem.
Die alte Wohnung haben wir nicht gekündigt, der Mietvertrag für die neue Wohnung sollte auf den 15.09. 2011 festgesetzt werden. Aber der Auszug der Vormieter verzögerte sich, sodass der Mietvertrag auf den 01.10.2011 datiert werden sollte. Beides mündliche Absprachen. Mein Freund nahm 3 Wochen Urlaub, aber die Handwerker mussten (von Seiten des Vermieters) die Wohnung komplett neu herrichten, Tapezieren und Laminat legen.
Da wir nun keinen Urlaub mehr hatten, baten wir den Vermieter, Stück für Stück schon ein paar Sachen hochtragen zu dürfen, er gab uns den Schlüssel am 12.10.2011, da bei uns in der alten Wohnung schon am 01.11.2011 wieder jemand einziehen wollte. Die Handwerker wurden in der neuen Wohnung aber ewig nicht fertig, sodaß wir nur ein paar Kisten ins Schlafzimmer stapeln konnten.
Der Vermieter schloß aufgrunddessen mit uns den Mietvertrag nun schriftlich zum 01.11.2011, da waren die Handwerker dann raus, aber es waren noch keine Türen eingehangen bzw erneuert und es mussten noch Nachbesserungsarbeiten am Laminat stattfinden. Der Handwerkermüll war auch noch nicht rausgeräumt. Wir räumten also stückweise Sachen in die Räume, die eben schon fertig waren. Die alte Wohnung übergaben wir schließlich zum 14.12.2011 und ab 15.12.2011 zog dort dann jmd ein.
Nun haben wir unsere Betriebskostenabrechnung bekommen und sollen für den Zeitraum vom 12.10. - 14.12.2011 Betriebskosten in voller Höhe für beide Wohnungen zahlen, da dies der Nutzungsdauer beider Wohnungen entspräche. Beide Wohnungen befinden sich im selben Haus. Er beruft sich dabei auf die Schlüsselübergabe für die neue Wohnung am 12.10.2011 sowie die Wohnungsübergabe der alten Wohnung am 14.12.2011.
Ist das rechtens?