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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich möchte selber in meiner Eigentumswohnung einziehen, habe daher meine Mieterin mit 9 Monate Kündigungsfrist bis Ende Juni gekündigt.

In Januar habe ich ein Brief von ihrem Anwalt bekommen, sie stellen meine Aktivlegitimation in Frage. Ich habe auch nicht auf ihr schreiben von November geantwortet (habe das Schreiben nicht bekommen).

Ende Januar steht sie vor meinem Tür und reicht eine Kündigung ein, bis Ende April. Gut, alles erledigt habe ich gedacht. Jetzt habe ich noch einen Brief vom Anwalt bekommen, ich sollte mich bitte rühren... "da unsere Mandantin nach wie vor eine einvernehmliche Lösung nicht ausschliessen möchte, anderseits aber auch eine streitige Auseinandersetzung nicht scheut"

Was soll ich jetzt tun?? Eigentlich müsste ja alles erledigt sein, sie hat ja selber gekündigt?!?!?!

wer schreibfehler findet, darf sie behalten

/schwede
Stichwörter: kündigung + antwort + anwalt + eigenbedarf

2 Kommentare zu „Kündigung Eigenbedarf, Antwort vom Anwalt”

anitari Profi

Hallo gurra_burra,

na ganz einfach dem Anwalt schreiben das Du die Sache als erledigt betrachtest, da die Mieterin selbst gekündigt hat. Kopie der Kündigung beilegen!


Gruß Anita

FischkoppStuttgart Experte!

Klasse, so einen VM hätte ich auch gerne gehabt... 9 Monate Kündigungsfrist...

Ich habe nette 3 Monate eingeräumt bekommen mit der "höflichen" Bitte, doch früher auszuziehen, da sie ja nach 3 Wochen mit den Sanierungsarbeiten anfangen und ich da nur stören würde..


Aber back to topic

Du hast eine Eigenbedarfskündigung gemacht. Du kannst sie begründen. Du willst selber drin wohnen.

Dies würde ich dem Anwalt mitteilen. Zusätzlich würde ich dem Anwalt auf die sschriftlose Kündigung der Mieter (Kopie) zu einem früherem Zeitpunkt hinweisen. Desweiteren würde ich schreiben, das du mit dem Früherem Auszugstermin einverstanden bist, da dies ja auch in deinem Sinne ist.

NIcht reagieren ist hier die falscheste Reaktion.

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