anitari
Hallo gurra_burra,
na ganz einfach dem Anwalt schreiben das Du die Sache als erledigt betrachtest, da die Mieterin selbst gekündigt hat. Kopie der Kündigung beilegen!
Gruß Anita
FischkoppStuttgart
Klasse, so einen VM hätte ich auch gerne gehabt... 9 Monate Kündigungsfrist...
Ich habe nette 3 Monate eingeräumt bekommen mit der "höflichen" Bitte, doch früher auszuziehen, da sie ja nach 3 Wochen mit den Sanierungsarbeiten anfangen und ich da nur stören würde..
Aber back to topic
Du hast eine Eigenbedarfskündigung gemacht. Du kannst sie begründen. Du willst selber drin wohnen.
Dies würde ich dem Anwalt mitteilen. Zusätzlich würde ich dem Anwalt auf die sschriftlose Kündigung der Mieter (Kopie) zu einem früherem Zeitpunkt hinweisen. Desweiteren würde ich schreiben, das du mit dem Früherem Auszugstermin einverstanden bist, da dies ja auch in deinem Sinne ist.
NIcht reagieren ist hier die falscheste Reaktion.