Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht in Rechtswegbestimmungsverfahren
In einem Rechtswegbestimmungsverfahren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß es sich bei der nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 um eine Rechtsbeschwerde iSd. §§574 ff. ZPO handelt. Diese Rechtsbeschwerde ist gemäß § 575 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses einzulegen und zu begründen. Entspricht die Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht der geänderten Rechtslage, dh. den Anforderungen des § 575 Abs. 1 und 2 ZPO, beträgt die Beschwerdefrist gem. § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG ein Jahr seit Zustellung der Entscheidung.

Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 - 5 AZB 15/02 - Vorinstanz: LAG Köln, Beschluß vom 4. März 2002 - 6 Ta 23/02 -

0 Kommentare zu „Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht in Rechtswegbes”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.