Rano
Instandsetzung der offensichtlich defekten Fenster durch den Vermieter. Keine Umlage der Instandsetzungskosten auf Euch. Müßten die Fenster erneuert werden, könnte ein geringer Teil davon ggf. als Mieterhöhung nach §559 (Modernisierung) auf Euch zukommen. vgl. <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,40068.html#40068">http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,40068.html#40068 <!-- m -->.
Wenn ihr jetzt richtig Rabbatz macht und der alte VM Angst haben muss, dass der Kaufinteressent davon etwas mitbekommt, wird er wohl rasch zur Abhilfe bereit sein. <!-- s --><!-- s -->
Der EIgentumsübergang des Hauses auf einen neuen Eigentümer bringt für Euch i.d.R. keine Nachteile. Der bestehende MV wird unverändert fortgesetzt.
Gruß
Ralph