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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Fall-Beispiel:

Nehmen wir einmal an Vermieter A. vermietet an Mieter B. und dieser bezahlt nun seine Miete nicht. Nun hat A. von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht und sämtliche Sachen von B. gepfändet.

Bei B. wohnt jedoch auch C., ein Familienmitglied von B. das jedoch im Mietvertrag nicht eingetragen ist. Vermieter A. wurde lediglich von B. informiert das C. für einige Zeit bei ihm wohnen würde. Dieser C. verlangt nun vom Vermieter A. das dieser die persönlichen Sachen und Möbel von C. freigibt da dieser nicht im Mietvertrag steht und daher kein Vermieterpfandrecht gegen ihn wirksam wäre.

Nun hat Vermieter A. herausgefunden das B. und C. sich zuvor schon eine andere Wohnung geteilt hatten. Aus diesem Grund möchte A. nun das Vermieterpfandrecht gegen beide erwirken, da er glaubt das C. von Anfang an vorhatte bei B. einzuziehen.

Ist A. somit im Recht?

0 Kommentare zu „Vermieterpfandrecht auch bei Mitbewohnern?”

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