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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem - nachdem wir unseren Vermieter darauf aufmerksam gemacht haben, dass Teile der Nebenkostenabrechung zu seinen Gunsten gegen geltendes Mietrecht verstoßen (habe mich im Mieterverein erkundigt), drohte er uns recht unverblümt, er könne auch anders, wenn wir nicht zahlen, und uns beispielsweise die Miete erhöhen.

Da wir weiter auf der korrekten NK-Abrechung beharrten, fährt er nun eine neue Schiene.

Wir leben seit 7 Jahren in einem Haus von 1900, an dem seit Jahren ohne Aussicht auf ein Ende von Verwandten des Vermieters "herumgewerkelt" wird. So sind in dieser Zeit alle (!) Bäder im Haus 1 bis 2 mal saniert worden, da offenbar - ich bin kein Fachmann - die Ausführungen mangelhaft waren.

Fliesen wurden auf nackten Holzboden geklebt und zerbrachen dann bald, fehlende Kachelstücke wurden mit Fugenkitt zugeschmiert, der dann nicht hielt, es gab häufig Wasserschäden, weil Duschabflüsse abbrachen, da die Duschwanne nicht fest genug eingebaut war, oder Rohre in der Wand leckten... usw...

Nun heißt es von Vermieterseite, sein Anwalt meine, Bäder müssten 20 Jahre halten, wenn nicht, sei das auf mangelnde Putzzpflege der Mieter zurückzuführen. Offenbar hat er vor, uns die letzte Sanierung des Bades von vor 4 oder 5 Jahren nun finanziell anzulasten. Oder er meint, wir müssten eine zukünftige Sanierung zahlen (dabei ist zurzeit alles mit dem Bad in Ordung bis auf kleine Schönheitsfehler, die aber durch die Ausführung der letzten Renovierung entstanden waren).

Mir ist klar, dass die Forderung recht absurd ist, abgesehen davon, dass ich "normal" ein mal die Woche mit den handelsüblichen Reinigern gründlich putze.

Aber was sagen Mietrecht und Fachleute dazu?

CU
Tevion
Stichwörter: übernimmt + wenig + mieter + putzen + sanierun

6 Kommentare zu „"Zu wenig" putzen - Mieter übernimmt alle Sanierun”

Susanne Experte!

Kurz gesagt fällt mir dazu nur eines ein: zur vermieterseitigem Schwachsinn gibt es natürlich nichts im Mietrecht. Auch die Meinung seines Anwalts interessiert (wen auch immer) nicht, sollte ein spezielles Problem auftreten, kann man das sicher vor Gericht klären lassen.

Tevion667

Hallo Susanne,

danke für die aufmunternde Antwort! Dennoch würde mich interessieren, wie man "genug Putzen" - zum Beispiel bei den im Mietvertrag festgelegten Reinigungen von Treppe&Hof, aber auch im Privatbereich - "messen" kann?

Wir und die Mitmieter fegen hier alles wöchentlich, wie es im Mietvertrag steht. Dennoch gibt es bei jedem Vermieterbesuch Rügen, es sei nicht genug.

Liebe Grüße
Tevion

fin Experte!

Wie oft gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppe und Hof gereinigt oder gekehrt werden sollten, regelt der Mietvertrag oder die Hausordnung.
Im Privatbereich kann der Mieter machen was er will.

Tevion667

Im Mietvertrag ist von wöchentlichem Fegen die Rede. Dies wird auch gemacht, das Ergebnis aber dennoch stets beklagt und mit der Anstellung eines Hausmeisters gedroht mit der Begründung, es sei nicht gründlich genug...

Tevion

Susanne Experte!

Wenn einer was bemängelt muss er mal vormachen, wie ers haben will......und mal fragen, was man beim "fegen" gross falsch machen kann.

Tevion667

Danke Suanne,

bin jetzt erst wieder online... ich werde deinen Tipp beherzigen.

LG
Tevion

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