Susanne
Kurz gesagt fällt mir dazu nur eines ein: zur vermieterseitigem Schwachsinn gibt es natürlich nichts im Mietrecht. Auch die Meinung seines Anwalts interessiert (wen auch immer) nicht, sollte ein spezielles Problem auftreten, kann man das sicher vor Gericht klären lassen.
Tevion667
Hallo Susanne,
danke für die aufmunternde Antwort! Dennoch würde mich interessieren, wie man "genug Putzen" - zum Beispiel bei den im Mietvertrag festgelegten Reinigungen von Treppe&Hof, aber auch im Privatbereich - "messen" kann?
Wir und die Mitmieter fegen hier alles wöchentlich, wie es im Mietvertrag steht. Dennoch gibt es bei jedem Vermieterbesuch Rügen, es sei nicht genug.
Liebe Grüße
Tevion
fin
Wie oft gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppe und Hof gereinigt oder gekehrt werden sollten, regelt der Mietvertrag oder die Hausordnung.
Im Privatbereich kann der Mieter machen was er will.
Tevion667
Im Mietvertrag ist von wöchentlichem Fegen die Rede. Dies wird auch gemacht, das Ergebnis aber dennoch stets beklagt und mit der Anstellung eines Hausmeisters gedroht mit der Begründung, es sei nicht gründlich genug...
Tevion
Susanne
Wenn einer was bemängelt muss er mal vormachen, wie ers haben will......und mal fragen, was man beim "fegen" gross falsch machen kann.
Tevion667
Danke Suanne,
bin jetzt erst wieder online... ich werde deinen Tipp beherzigen.
LG
Tevion