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Elli81 hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit einem halben Jahr in einer WG mit meiner Freundin. Es gibt keinen Mietvertrag mit ihr, es ist alles mündlich vereinbart. Auch dass ich jederzeit ohne jegliche Kündigungsfrist ausziehen kann. Sie ist Hauptmieterin. Der Hauptmietvertrag wurde geändert. Da der Vermieter Angst hatte, sie würde die Miete allein nicht aufbringen, wollte er, dass ich mich für meinen Mietanteil verbürge.
Es gab dann eine "Änderung/Fortsetzung des Mietvertrages vom ..." in dem steht, dass Herr XY (ihr Ex) als Hauptmieter auszieht und an dessen Stelle ich als Untermieter mit einziehe. Sie bleibe jedoch Hauptmieter. Und eben dass ich mich mit meinem Mietanteil verbürge. Das habe ich unterschrieben.
So nun haben meine Freundin und ich uns verstritten, so dass ich mir eine Wohnung gesucht habe zum 1.9.10.
Sie beruft sich nun auf den Hauptmietvertrag, von wegen ich hätte 3 Monate Kündigungsfrist beim Vermieter und sie würde die nächsten 3 Monate nur ihren Mietanteil überweisen.
Ich habe ihm also ebenfalls eine Kündigung geschrieben, obwohl ich das nicht muss, da ich mit ihm ja kein Mietverhältnis habe, lediglich eine Verbürgung, zum 31.08.10.
Er akzeptiert meine Kündigung nun nicht, wegen falscher Künigungsfrist. Ich müsste nun neu kündigen, das heisst bis zum 3. Werktag im Sept. zu Ende November.
Was haltet ihr von dem ganzen? Muss ich noch 3 Monate zahlen oder ist meine Verbürgung mit Auszug hinfällig?
Ich habe doch bei der Hauptmieterin keine 3 Monate Kündigungsfrist, da mündliche Vereinbarung?

Danke für Eure Hilfe!

5 Kommentare zu „Kündigung in WG/Untermiete ohne Vertrag aber Verbürgung”

Balkonexperte Experte! 14.08.2010 09:21

Auch bei einem mündlichen Mietvertrag können Mieter und Vermieter nicht einfach machen, was sie wollen. Und wenn man sich mit der Freundin streitet ist das kein Grund die WG ohne gesetzliche Kündigungsfrist zu verlassen.

Und diese Frist beträgt nun mal 3 Monate. Also schön bis zum 30. November die Miete bezahlen.

Elli81 14.08.2010 09:42

Wir haben aber doch eine mübdliche Vereinbarung??? Und warum zählt die erste Kündigung net? Selbst wenn der Kündigungstermin falsch ist, dann muss man die doch zum richtigen Termin akzeptieren?
Und meine Mitbewohnerin kann mich rausekeln und ich muss trotzdem weiterbezahlen?

Bladder Experte! 14.08.2010 10:08

Der Untermietvertrag ist gültig, wenn er auch teilweise mündlich vereinbart ist. Allerdings ist dieser Vertrag mit der Hauptmieterin abgeschlossen und nicht mit dem Vermieter. Der Vermieter hat lediglich bestätigt, dass er gegen eine Untervermietung nichts einwendet. Der Vermieter kann keine Kündigung ablehnen oder befürworten. Das kann nur die Hauptmieterin als Vertragspartner.

Zur Kündigung von Untermietverhältnissen muss man wissen., dass es einen großen Unterschied macht ob man in möblierten Zimmern des Hauptmieters wohnt oder selbst eingerichtet hat.
Bei möblierten Zimmern in der Wohnung der Hauptmieterin gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. In anderem Fall gelten die schon angesprochenen 3 Monate.
In jedem Fall aber ist die Kündigung schriftlich zu übergeben. Möglicherweise kann man mit der Hauptmieterin über Ersatzmieter reden!?

Sollte die 14-Tagesfrist greifen, dann sollte die Kündigung spätestens morgen bei der Hauptmieterin vorliegen.

Die Bürgschaft hat m.E. nur mit dem bestehenden Mietverhältnis zu tun.

Elli81 14.08.2010 10:56

Was heisst, hat mit dem bestehenden Mietvertrag zu tun?

Zählt die mit der Hauptmieterin vereinbarte Kündigungsfrist nicht, wenn ALLES mündlich vereinbart ist?

Das Zimmer ist unmöbliert gewesen, nur ein Schrank war von der Hauptmieterin.

Sie hat mich so rausgeektelt, dass ich letzte woche schon zu ner Freundin gezogen bin vorübergehend.
Nachts hatte ich Besuch von irgendwelchen Kerlen die in meinem Zimmer standen usw. Jetzt freut sie sich, ich bin weg und zahl noch die nächsten 3 Monate weiter. Kann doch nicht sein!?

Bladder Experte! 15.08.2010 07:52

[iEs gab dann eine "Änderung/Fortsetzung des Mietvertrages vom ..." in dem steht, dass Herr XY (ihr Ex) als Hauptmieter auszieht und an dessen Stelle ich als Untermieter mit einziehe. Sie bleibe jedoch Hauptmieter. Und eben dass ich mich mit meinem Mietanteil verbürge. Das habe ich unterschrieben.]

Diese Mitteilung wurde m.E. nicht ausreichend in meiner Antwort berücksichtigt. Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, wie dieser Mietvertrag nun aussieht, aber ich komme nun doch zu der Meinung, dass hier kein Untermietvertrag vorliegt, sondern durch die Unterschrift sind Sie als weiterer Hauptmieter benannt.
Damit würden natürlich die mündlichen Vereinbarungen, an die sich offensichtlich niemand hält, nicht beweisbar sein und Sie hätten es doch mit dem Vermieter zu tun und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Sie sollten besser doch einen Fachanwalt oder mindestens einen Mieterverein bemühen.

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