Balkonexperte 14.08.2010 09:21
Auch bei einem mündlichen Mietvertrag können Mieter und Vermieter nicht einfach machen, was sie wollen. Und wenn man sich mit der Freundin streitet ist das kein Grund die WG ohne gesetzliche Kündigungsfrist zu verlassen.
Und diese Frist beträgt nun mal 3 Monate. Also schön bis zum 30. November die Miete bezahlen.
Elli81 14.08.2010 09:42
Wir haben aber doch eine mübdliche Vereinbarung??? Und warum zählt die erste Kündigung net? Selbst wenn der Kündigungstermin falsch ist, dann muss man die doch zum richtigen Termin akzeptieren?
Und meine Mitbewohnerin kann mich rausekeln und ich muss trotzdem weiterbezahlen?
Bladder 14.08.2010 10:08
Der Untermietvertrag ist gültig, wenn er auch teilweise mündlich vereinbart ist. Allerdings ist dieser Vertrag mit der Hauptmieterin abgeschlossen und nicht mit dem Vermieter. Der Vermieter hat lediglich bestätigt, dass er gegen eine Untervermietung nichts einwendet. Der Vermieter kann keine Kündigung ablehnen oder befürworten. Das kann nur die Hauptmieterin als Vertragspartner.
Zur Kündigung von Untermietverhältnissen muss man wissen., dass es einen großen Unterschied macht ob man in möblierten Zimmern des Hauptmieters wohnt oder selbst eingerichtet hat.
Bei möblierten Zimmern in der Wohnung der Hauptmieterin gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. In anderem Fall gelten die schon angesprochenen 3 Monate.
In jedem Fall aber ist die Kündigung schriftlich zu übergeben. Möglicherweise kann man mit der Hauptmieterin über Ersatzmieter reden!?
Sollte die 14-Tagesfrist greifen, dann sollte die Kündigung spätestens morgen bei der Hauptmieterin vorliegen.
Die Bürgschaft hat m.E. nur mit dem bestehenden Mietverhältnis zu tun.
Elli81 14.08.2010 10:56
Was heisst, hat mit dem bestehenden Mietvertrag zu tun?
Zählt die mit der Hauptmieterin vereinbarte Kündigungsfrist nicht, wenn ALLES mündlich vereinbart ist?
Das Zimmer ist unmöbliert gewesen, nur ein Schrank war von der Hauptmieterin.
Sie hat mich so rausgeektelt, dass ich letzte woche schon zu ner Freundin gezogen bin vorübergehend.
Nachts hatte ich Besuch von irgendwelchen Kerlen die in meinem Zimmer standen usw. Jetzt freut sie sich, ich bin weg und zahl noch die nächsten 3 Monate weiter. Kann doch nicht sein!?
Bladder 15.08.2010 07:52
[iEs gab dann eine "Änderung/Fortsetzung des Mietvertrages vom ..." in dem steht, dass Herr XY (ihr Ex) als Hauptmieter auszieht und an dessen Stelle ich als Untermieter mit einziehe. Sie bleibe jedoch Hauptmieter. Und eben dass ich mich mit meinem Mietanteil verbürge. Das habe ich unterschrieben.]
Diese Mitteilung wurde m.E. nicht ausreichend in meiner Antwort berücksichtigt. Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, wie dieser Mietvertrag nun aussieht, aber ich komme nun doch zu der Meinung, dass hier kein Untermietvertrag vorliegt, sondern durch die Unterschrift sind Sie als weiterer Hauptmieter benannt.
Damit würden natürlich die mündlichen Vereinbarungen, an die sich offensichtlich niemand hält, nicht beweisbar sein und Sie hätten es doch mit dem Vermieter zu tun und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sie sollten besser doch einen Fachanwalt oder mindestens einen Mieterverein bemühen.