Susanne
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit Euch einen Vertrag abzuschließen, auf eine "Übernahme" des Hauptmietvertrags besteht kein rechtlicher Anspruch. Falls der Hauptmieter kündigt, müsst Ihr zum Fristende ausziehen, da dann auch der Untermietvertrag endet. Da Verträge frei verhandelbar ist, kann der VM bei neuen Vertragsverhandlungen mit Euch natürlich auch eine höhere Miete vereinbaren.