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Filaa hat diese Frage gestellt
Hallo,

ist es erlaubt dass der Vermieter auf Drängen einer Mietpartei das Begehen des Waschkellers mit Straßenschuhen verbietet??

Wir sind insgesamt 7 Mietparteien und ein einziger Mieter fühlte sich von "dem verdreckten Kellerboden" erheblich gestört.

Man muss dazu sagen, dass sich der Waschkeller am Ende des Kellerflures nach den normalen Kellerabteilen befindet und man quasi, nachdem man von der Arbeit kommt und seine Wäsche noch schnell aufhängen möchte, vor dem Betreten o. g. Waschraumes seine vorhandenen Straßenschuhe ausziehen müsste. (Fußabtreter sind genügend vorhanden)
O. g. Mieter überwacht dies außerdem akribisch und teilt "Verstöße" sofort dem Vermieter mit.
Erwähnter Mieter störte sich übrigens erheblichst an ZWEI Schuhabdrücken -entstanden in einer Woche Regenwetter UND ausgelaufener Waschmaschine in dieser Zeit->feuchte Fließen- auf dem weißgefließten Waschküchenboden..

Danke im Voraus.
Filaa

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