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Peinefrau hat diese Frage gestellt
Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel zur Rückgabe der Mietsache:
"Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renovierten Zustand nach Absprache mit dem Vermieter mit allen Schlüsseln herauszugeben. Die angemietete Fläche wird in einem frisch gstrichenen Zustand übergeben. Farbe Weiß. Die Wände wurden in einer Q3 Qualität übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden. Sollte der Mieter Raucher sein, muss die Wohnung nach Auszug einen neuen Anstrich bekommen, da bekannterweise Nikotin stark riecht und Oberflächen vergilben. Der Farbton für Wände und Fensterrahmen ist in dem Zustand bzw. der Farbe des Originalzustandes zu übergeben."

Meine Fragen: muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht? Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung und die Wände sehen noch tipptopp aus. Es ist alles noch wie bei Übergabe (Wände weiß). Ich habe alles immer sehr gut gepflegt. Rauchen tue ich auch nicht. Eine Renovierung würde aus meiner Sicht wenig Sinn machen.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

4 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug - ja oder nein?”

forsetis Experte! 24.05.2017 09:03

Diese Klausel dürfte in dieser Form nicht gültig sein, denn nur wenn tatsächlich Bedarf besteht muss renoviert werden.

Leo1 Experte! 07.06.2017 21:39

"Die angemietete Fläche wird in einen frisch gestrichenen Zustand übergeben", war bei Einzug.
Du behauptest, es ist alles noch wie bei Übergabe. Wenn das stimmt bist Du keine Renovierung schuldig.

MarkoEiffel 28.07.2017 09:53

Ich glaube vor allem, wenn es als AGB geschrieben ist, sollte das nicht rechtsgültig sein. Gab ja eine Neuerung in der Gesetzlage und da is viel für den Mieter passiert.

AlexandraS 21.09.2017 22:52

Hallo Peinefrau.

Normalerweise müsste die Wohnung nicht nach 1,5 Jahren renoviert werden. Es gelten längere Zeitintervalle und die treffen in deinem Fall nicht zu. Daher müsstest du die Wohnung eben nicht nach 1,5 Jahren renovieren. Brauchst dir also keine Gedanken zu machen.

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