forsetis 24.05.2017 09:03
Diese Klausel dürfte in dieser Form nicht gültig sein, denn nur wenn tatsächlich Bedarf besteht muss renoviert werden.
Leo1 07.06.2017 21:39
"Die angemietete Fläche wird in einen frisch gestrichenen Zustand übergeben", war bei Einzug.
Du behauptest, es ist alles noch wie bei Übergabe. Wenn das stimmt bist Du keine Renovierung schuldig.
MarkoEiffel 28.07.2017 09:53
Ich glaube vor allem, wenn es als AGB geschrieben ist, sollte das nicht rechtsgültig sein. Gab ja eine Neuerung in der Gesetzlage und da is viel für den Mieter passiert.
AlexandraS 21.09.2017 22:52
Hallo Peinefrau.
Normalerweise müsste die Wohnung nicht nach 1,5 Jahren renoviert werden. Es gelten längere Zeitintervalle und die treffen in deinem Fall nicht zu. Daher müsstest du die Wohnung eben nicht nach 1,5 Jahren renovieren. Brauchst dir also keine Gedanken zu machen.