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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

da mich die Nebenkostenabrechnung gerade erschlagen hat (2.700,00 €!!!!!), habe ich da mal eine kurze Frage.

Kann der Vermieter, aufgrund irgendeiner Abrechnungskorrektur des Gaslieferanten für 2003, diese Kosten pauschal in die Nebenkostenabrechnung für 2004 mit ansetzen?
(Die Nebenkostenabrechnung für 2003 wurden von mir damals umgehend beglichen)

Muss ich als Mieter die Gaspreiserhöhungen einfach so hinnehmen?

Kann mir bitte jemand helfen?

2 Kommentare zu „Nachzahlung aus bereits abgerechnetem Verbrauchszeitraum”

Gast Experte!

Hallo Pypsilon,

bist Du der Meinung, der Vermieter soll die von Dir als Mieter verursachten Heizkosten selber zahlen? Es dürfte doch für jeden anständigen Menschen klar sein, dass auch Nachzahlungen zu bezahlen sind, wenn sie anfallen.

Was anderes wäre es, wenn der Vermieter bei Erstellung der letztjährigen Abrechnung bereits Kenntnis gehabt hätte von der Gas-Nachzahlung und diese (versehentlich) nicht in die Abrechnung einbezogen hätte.

Deadleaf Experte!

Nicht ganz richtig, animuc <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Zitat aus dem Mieterlexikon[/b:8f66f]

Bis wann muss abgerechnet werden?[/u:8f66f][/b:8f66f]
Der Vermieter muss die Heizkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorlegen.Nach dem Gesetz handelt es sich um eine Ausschlussfrist.Das bedeutet:Erstellt der Vermieter die Abrechnung nicht rechtzeitig, kann er grundsätzlich keine Nachforderung mehr stellen.
Diese Rechtslage gilt auch für freifinanziertem Wohnraum.Die Ausschlussfrist greift erstmals ein, wenn der Abrechnungszeitraum nach dem 1.9.2001[/b:8f66f] endet.[/quote:8f66f]

Das gilt nicht nur für die Heizkosten, sondern auch für die gesamten Betriebskosten.
So wie es aussieht, kann er nicht nachwirkend von 2003 Nachzahlungen von dir verlangen.
Und den Nebenkostenabrechnung ist horrormässig hoch.Das solltest du genau überprüfen. ob das so richtig ist!

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