Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meiner Meinung nach: Ja.

Grundsätzliich ist eine Eigenbedarfskündigung gesetzl. wirksam, wenn die Gründe nach BGB vorliegen. Das würde hier zutreffen.
Deine Meinung, die Wohnung wäre zu gross für eine Person, ist insofern irrelevant, als dass der Eigentümer mit seinem Eigentum immer noch das machen kann, was er will. (es gibt übrigens Einzelpersonen die leben in Häusern...)

Sollte Dein Verdacht zutreffen, so wird das wohl erst nach Deinem Einzug zu beweisen sein, nämlich dann, wenn die Ehefrau nicht einzieht.
Kannst Du das dann beweisen, dass der Eigenbedarf offensichtlich nur vorgeschoben war, hast Du Anspruch auf Schadenersatz. Das sind dann i.d.R. die Mehrkosten, die Dir durch den Umzug entstanden sind. Allerdings musst Du die Beweise führen und durch einen Anwalt klagen lassen.

1 Kommentar zu „Eigenbedarfskündigung für Ehefrau”

dagifisch

Hallo Susanne,

vielen Dank für die Antwort.
Mir ging's nicht unbedingt darum, dass die Wohnung zu groß für eine Person ist (ich wohne auch alleine darin), sondern vielmehr um die Frage, ob die Ehefrau ein enger Familienangehöriger ist, für den eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist, und um die Tatsache, dass die Ehefrau von vorneherein nur für eine begrenzte Zeit einziehen will.
Wenn die Eigenbedarfskündigung erfolgt ist, darf der Vermieter dann den Verkauf weiter vorantreiben?

dagifisch

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