dagifisch
Hallo Susanne,
vielen Dank für die Antwort.
Mir ging's nicht unbedingt darum, dass die Wohnung zu groß für eine Person ist (ich wohne auch alleine darin), sondern vielmehr um die Frage, ob die Ehefrau ein enger Familienangehöriger ist, für den eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist, und um die Tatsache, dass die Ehefrau von vorneherein nur für eine begrenzte Zeit einziehen will.
Wenn die Eigenbedarfskündigung erfolgt ist, darf der Vermieter dann den Verkauf weiter vorantreiben?
dagifisch