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Thomas2104 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe anfang Dezember meinen Proberaum in Bamberg gekündigt und habe die 3 Monat-Frist auch bezahlt. Es hieß zu diesem Zeitpunkt dass eine Andere Band den Raum inkl. Einrichtung (2 Sofas) übernehmen möchte/wird. Der Vermieter hatte sich auch seit dem nicht mehr bei mir gemeldet. Doch heute bekam ich einen Brief darin stand: Meine Kündigung sei nichtig, da ich den Raum und die Schlüssel (den Schlüssel habe ich noch, da der Vermieter laut seiner Aussage das Schloss sowieso erneuern wollte) nicht übergeben hätte und jetzt muss ich den offenen Mietzinz vom März und April bis zum 05.05.14 überweisen. Fühle mich betrogen und weis nicht was ich tun soll Zudem weis ich auch noch nicht wenn ich das jetzt einfach bezahlen würde ob die Sache dann erledigt ist, oder ob ich dann wieder kündigen müsste und wieder 3 Monate Frist bezahlen muss. KANN MIR DA JEMAND IRGENDWIE NEN TIPP GEBEN WAS ICH JETZT TUN SOLL? (hab leider keinen Rechtsschutz) Gruß Thomas

1 Kommentar zu „Kündigung nichtig? O.o”

forsetis Experte! 26.04.2014 11:01

Zur ordnungsgemäßen Rückgabe eines angemieteten Raumes gehört auch die rechtzeitige Rückgabe der Schlüssel. Ob der Vermieter das Schloss wechseln will hat auf dieses Mietverhältnis keinen Einfluss. Da das Mietverhältnis gekündigt wurde, endet es auch zu diesem Termin, dem Vermieter steht aber anstatt der Miete einen Schadensersatz in gleicher Höhe zu.

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