Der_Mario
2. Worin besteht der unterschied zwischen einem normalen Mietvertrag und einem sogenannten Staffelmietvertrag?[/quote:12b8d]
Zu 1 kann ich Dir leider nichts sagen.
Zu 2: bei der Staffelmiete ist schon im vorhinein festgelegt, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Das ist in § 557 a BGB geregelt.
Bei normalen Mietverträgen ist sowas nicht geregelt.