Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind per Zufall auf dieses Forum gestoßen und hoffen hier ein paar hilfreiche Tips zu bekommen.

Meine Freundin hat Ihre Wohnung fristgerecht zum 01.04.2005 gekündigt und dieses auch bestätigt bekommen. Als wir am 24.03.2005 nach einigen Tagen Abwesenheit die Wohnung betreten wollten, fanden wir an der Wohnungstür einen Zettel mit der Aufschrift "Es bestand die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Da wir Sie nicht erreichen konnten mussten wir die Tür öffnen und ein neues Schloß einbauen. Bitte holen Sie die neuen Schlüssel bei uns ab".

Gesagt getan, kann ja vorkommen, wir zum Vermieter. Niemand da. Gegen Abend telefonisch versucht Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen - wieder niemand da - auf Band gesprochen. Am gleichen Abend die Nachbarn darunter angerufen und gefragt ob ein Wasserschaden bekannt sein - und was kam heraus - FEHLANZEIGE. Kein Rohbruch, keine nassen Wände, nichts.

Am nächsten Tag den Vermieter erreicht und die angeblich bestehende Gefahr war "Verdacht auf Regenwasser". Da faß ich mir doch an den Kopf. Nennt man das Gefaht in Verzug bei Regenwasser?

Während des Gespräches stellte sich dann heraus, daß der Vermieter nicht bereit ist uns den Schlüssel vor Dienstag, den 29.03.2005 heraus zu geben. Man beachte, es ist ja Ostern.

Unser Problem stellt sich nun wie folgt. Durch die fehlende Bereitschaft des Vermieters konnten wir die Wohnung nicht rechtzeitig fertig stellen. Er hat uns ja schließlich insgesamt 6 Kalendertage vorenthalten. Ferner pocht er darauf, daß die Wohnung am 31.03.2005 übergeben wird. Nur wie sollen wir das anstellen???

Ist es ratsam den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen???

Viele Grüße aus Essen
Jörg
Stichwörter: hausfriedensbruch

1 Kommentar zu „Hausfriedensbruch ja oder nein?”

Gast Experte!

...zur abwehr einer drohenden bzw anstehenden Gefahr, um schlimmeres zu vermeiden, ist eine solche Tat grds. erlaubt.

Es stellt sich jetzt die Frage ob der Vermieter tatsächlich eine Gefahr abwehren wollte oder dies nur als Vorwand missbrauchte.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.