Bladder 02.08.2011 11:40
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Vermieterkündigung muss einen eindeutigen gesetzliche Grund beinhalten.
Trifft dies nicht zu, dann wäre eine Kündigung unwirksam.
Die Vermietung an einen Firmenangehörigen, gehört nicht zum Eigenbedarf.
frissmichnicht 03.08.2011 09:41
Danke für die schnelle Antwort.
Bis jetzt wurde mir noch nicht schriftlich gekündigt.