fin
Für die Betriebskostenabrechnung 2005 hat ein Vermieter Zeit bis zum 31.12.2006 diese zu versenden.
Manche Wärmedienstfirmen haben ein Wirtschaftsjahr bei den Heiz-und Warmwasserkosten von Juli bis Juli. Wäre das bei Ihnen so, so sollte es möglich sein, dass Sie die Abrechnung bereits früher erhalten haben. Ihr Vermieter ist aber dennoch in der gesetzlich erlaubten Zeit wenn er sich noch ein bißchen Zeit läßt.
Rano
Nö, das stimmt nicht.
Der Vermieter hat nach dem Berechnungszeitraum 12 Monate Zeit zur Zustellung. Dieser Berechnungszeitraum wurde i.d.R. vom VM festgelegt und für die Zukunft beibehalten.
Gruß
Ralph
fin
Das heißt aber noch lange nicht das der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist immer zum selben Zeitpunkt und mit derselben Flottheit die Abrechnung zustellen muss. Er verstößt gegen kein Gesetz wenn er, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, mal später dran ist. <!-- s --><!-- s -->
Rano
Da hast Du wohl recht, aber das:
Für die Betriebskostenabrechnung 2005 hat ein Vermieter Zeit bis zum 31.12.2006 diese zu versenden.[/quote:fde6a]
ist bullshit!