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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe eine Frage zu folgendem "Fall":

Habe am 31.10.2005 meine alte Wohnung zusammen mit der Hausverwaltung an einen Nachmieter übergeben. Aufgrund der Zusage des Nachmieters, dass er die Wohnung unrenoviert und im jetzigen Zustand übernimmt, habe ich ihm absprachegemäß mit der Hasuverwaltung gewährt, eine Woche vor Mietbeginn in die Wohnung einzuziehen.

Bei meinem Einzug vor 6 Jahren habe ich - mit mündlicher Zustimmung der alten Hausverwaltung - auf den vermieteten Linoliumboden die komplette Wohnung mit Laminat verlegt. Im Laufe der Jahre sind im Bereich der Türen 2 "Wellen" entstanden, da ich damals keine "Dehnungsfugen" eingesetzt habe. Ansonsten ist der Boden tadellos und gut in Schuß.

Die Hausverwaltung hat i.ü. vor 2 Jahren gewechselt. Unterlagen zur Genehmigung der Laminatverlegung sind angeblich nicht mehr vorhanden.

Mein Nachmieter hat diesen Mangel bei der Wohnungsübergabe der Hausverwaltung angezeigt. Diese sagte, da der Laminatboden nicht mitvermietet wurde, der Boden nicht fachgerecht verlegt wurde, wäre es eine Angelegenheit zwischen mir und meinem Nachmieter.

- Vollommen i.O.! -

Ich habe also meinen Nachmieter erneut gefragt, ob er den Laminatboden haben möchte oder ob ich den Boden entfernen soll.

Die Hausverwaltung und mein Nachmieter haben eingewendet, dass die Entfernung des Bodens ja etwas schwierig sei, da der Nachmieter ja nun schon eingezogen sei.
Er möchte den Boden behalten, da ein weißer Linoliumboden in der Wohnung ja nicht wirklich klasse aussehe...

ABER, ich soll nun für meinen Nachmieter einen Tischler bezahlen, der den Schaden am Boden entfernt.

Dies sehe ich überhaupt nicht ein. Der Nachmieter sagt, er möchte den Boden behalten. Er bekommt also einen hochwertigen Boden (damals Materialkosten von ca. € 1.000,00) von mir geschenkt....aber eben auch nur in dem Zustand, wie er ihn vorfindet. Meine einzige Verpflichtung aus dem Mietvertrag wäre gewesen, den Boden zu entfernen - was ich ja acuh getan hätte!!!

Übrigens steht im Übergabeprotokoll nichts vom Laminatboden und das Protokoll hat der NAchmieter unterzeichnet!

Kann ich mich stur stellen und brauche nichts zahlen oder kann mir jemand noch dumm kommen????
Stichwörter: schaden + soll + bezahlen + überlassenen + boden

2 Kommentare zu „Ich soll Nachmieter Schaden am überlassenen Boden bezahlen..”

Susanne Experte!

Hat die Verwaltung bei Mietende nicht auf den Rückbau bestanden, so ist das Laminat in das Eigentum des Vermieters übergegangen-es sei denn, der VM hat mit den Nachmieter einen Vertrag, der das Laminat als nicht mitgemietet ausweist, damit der VM von seinen Instandhaltungspflichten befreit ist.
Ansprüche an Dich kann nur die Verwaltung bzw. der Vermieter stellen nicht der Nachmieter, da Ihr in keinerlei Vertragsbeziehung steht-es sei denn, es besteht ein Überlassungs oder Kaufvertrag, davon ist aber lt. Deinem Posting nicht auszugehen.
Demnach kannst Du, wem auch immer, die Auskunft geben: entweder Rückbau (Entfernung) oder gar nichts!

Gast Experte!

Hallo Susanne,

danke für Deine Antwort!

Klar hat der Vermieter den Laminatboden NICHT übernommen und in den neuen Mietvertrag mit meinem Nachmieter aufgenommen. Die Hausverwaltung hat explizit darauf hingewiesen, dass nur der Linoliumboden vermietet wird und, wenn mein Nachmieter den Laminatboden von mir übernimmt, dieser dann bei seinem späteren Auszug einen Nachmieter finden müßte, der den Boden übernimmt bzw. dann Sorge zu tragen hat, dass der Boden von ihm entsorgt wird.

Der Laminatboden ist eine reine Schenkung an meinen Nachmieter. Meine Frage war bei der Wohnungsübergabe: Willst Du den Boden haben oder nicht? - Er wollte.

Ich habe einen Tag nach der Wohnungsübergabe (01.11.05) noch einmal mit ihm telefoniert und ihn gefragt, was denn nun mit dem Boden geschehen soll. Wie gesagt, er will ihn "eigentlich" behalten, aber ICH soll die Schäden ausbessern lassen. Ich habe gesagt, dass ich hierzu nicht verpflichtet bin und dass ich, wenn er auf die Reparatur bestehen würde, den Boden ein paar Tage später entfernen werde.

Darauf sagte er, dass das ja schwierig wäre, da er ja nun schon in der Wohnung wohnt. Er müsste sich dann ja ein Hotelzimmer während der Abbrucharbeiten nehmen etc., welches dann ja auch noch von mir zu zahlen wäre... Ich habe darauf geantwortet, dass es sich bei dem Laminatboden um einen bei der Wohnungsübergabe festgestellten Mangel handelt, welchen ich bereit wäre unter mir gesetzter Frist zu entfernen. Die Arbeiten würden hierzu meines Erachtens 3-4 Stunden dauern. Ein Hotel werde ich sicher nicht für ihn bezahlen!!!

Er sagte, wir sollten nicht so auf die Verpflichtungen usw. des jeweils anderen rumreiten. Er würde mal einen Tischler um ein Angebot bitten, was denn die Reperatur kosten würde und mir dann das Angebot übersenden. Dann können wir uns ja nochmal unterhalten. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich

1. keine Kostentragung für die Reperatur übernehme,
2. mein Nachmieter die Beauftragung eines Tischlers auf meine Kosten untersagt ist.

Uff...sorry....lange Geschichte....hier nun die weitere Frage:

Wie lange muss ich jetzt darauf warten, bis sich mein Nachmieter äußert? Gibt's da so etwas wie eine Verjährungsfrist? Nicht, dass mein Nachmieter in 4 Wochen oder 5 Monaten ankommt und sagt, so, nun zahl mal schön...

Soll ich ihm noch einmal eine schriftliche Frist setzen, ob er den Boden nun haben möchte oder nicht oder soll ich einfach abwarten und das ganze erledigt sich durch Zeitablauf????

Ich hoffe, dass sind hierzu meine letzten offenen Fragen! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Danke schon mal!

C.

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