Susanne
Hat die Verwaltung bei Mietende nicht auf den Rückbau bestanden, so ist das Laminat in das Eigentum des Vermieters übergegangen-es sei denn, der VM hat mit den Nachmieter einen Vertrag, der das Laminat als nicht mitgemietet ausweist, damit der VM von seinen Instandhaltungspflichten befreit ist.
Ansprüche an Dich kann nur die Verwaltung bzw. der Vermieter stellen nicht der Nachmieter, da Ihr in keinerlei Vertragsbeziehung steht-es sei denn, es besteht ein Überlassungs oder Kaufvertrag, davon ist aber lt. Deinem Posting nicht auszugehen.
Demnach kannst Du, wem auch immer, die Auskunft geben: entweder Rückbau (Entfernung) oder gar nichts!
Gast
Hallo Susanne,
danke für Deine Antwort!
Klar hat der Vermieter den Laminatboden NICHT übernommen und in den neuen Mietvertrag mit meinem Nachmieter aufgenommen. Die Hausverwaltung hat explizit darauf hingewiesen, dass nur der Linoliumboden vermietet wird und, wenn mein Nachmieter den Laminatboden von mir übernimmt, dieser dann bei seinem späteren Auszug einen Nachmieter finden müßte, der den Boden übernimmt bzw. dann Sorge zu tragen hat, dass der Boden von ihm entsorgt wird.
Der Laminatboden ist eine reine Schenkung an meinen Nachmieter. Meine Frage war bei der Wohnungsübergabe: Willst Du den Boden haben oder nicht? - Er wollte.
Ich habe einen Tag nach der Wohnungsübergabe (01.11.05) noch einmal mit ihm telefoniert und ihn gefragt, was denn nun mit dem Boden geschehen soll. Wie gesagt, er will ihn "eigentlich" behalten, aber ICH soll die Schäden ausbessern lassen. Ich habe gesagt, dass ich hierzu nicht verpflichtet bin und dass ich, wenn er auf die Reparatur bestehen würde, den Boden ein paar Tage später entfernen werde.
Darauf sagte er, dass das ja schwierig wäre, da er ja nun schon in der Wohnung wohnt. Er müsste sich dann ja ein Hotelzimmer während der Abbrucharbeiten nehmen etc., welches dann ja auch noch von mir zu zahlen wäre... Ich habe darauf geantwortet, dass es sich bei dem Laminatboden um einen bei der Wohnungsübergabe festgestellten Mangel handelt, welchen ich bereit wäre unter mir gesetzter Frist zu entfernen. Die Arbeiten würden hierzu meines Erachtens 3-4 Stunden dauern. Ein Hotel werde ich sicher nicht für ihn bezahlen!!!
Er sagte, wir sollten nicht so auf die Verpflichtungen usw. des jeweils anderen rumreiten. Er würde mal einen Tischler um ein Angebot bitten, was denn die Reperatur kosten würde und mir dann das Angebot übersenden. Dann können wir uns ja nochmal unterhalten. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich
1. keine Kostentragung für die Reperatur übernehme,
2. mein Nachmieter die Beauftragung eines Tischlers auf meine Kosten untersagt ist.
Uff...sorry....lange Geschichte....hier nun die weitere Frage:
Wie lange muss ich jetzt darauf warten, bis sich mein Nachmieter äußert? Gibt's da so etwas wie eine Verjährungsfrist? Nicht, dass mein Nachmieter in 4 Wochen oder 5 Monaten ankommt und sagt, so, nun zahl mal schön...
Soll ich ihm noch einmal eine schriftliche Frist setzen, ob er den Boden nun haben möchte oder nicht oder soll ich einfach abwarten und das ganze erledigt sich durch Zeitablauf????
Ich hoffe, dass sind hierzu meine letzten offenen Fragen! <!-- s --><!-- s -->
Danke schon mal!
C.