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Hallo,

ich wohne in einem privaten Studentenwohnheim, wurde aber gekündigt weil ich mehreren Nachbarn zu laut war (wovon sich allerdings nur einer bei mir beschwerte, die meldeten sich wohl direkt bei der Hausverwaltung), bekam jedoch vorher keine Mahnung und auch in der Kündigung ist das nicht als Grund genannt.
Als ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzte, nannte er als Grund zusätzlich, dass ich mehrmals die Miete zu spät gezahlt habe, was auch stimmt (bekam damals
jeweils auch eine Mahnung, habe dann allerdings immer direkt nach der ersten Mahnung gezahlt).
Gekündigt wurde mir schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.09, der Brief trägt das Datum 5. Juni, jedoch wurden im Schreiben keine Gründe für die Kündigung genannt (muss doch eigentlich sein, oder?). Ich konnte noch einen Monat Verlängerung aushandeln, da es derzeit ziemlich schwierig für mich ist eine Wohnung zu finden, sodass ich jetzt zum 31.10 ausziehen muss.

Meine Frage ist nun ob das was der Vermieter macht ganz rechtens ist, und ob es eine Möglichkeit gibt den Auszug zu verzögern oder gar abzuwenden.
Hätte es nicht vor der Kündigung wg. der Lärmbelästigung erst eine Mahnung geben müssen und müsste in der Kündigung nicht ein Grund genannt sein damit die Kündigung gültig ist?

Mein Mietverhältnis ist bis 31.03.2014 befristet und verlängert sich jeweils um 6 weitere Monate wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende eine der beiden
Parteien kündigt (ist das so auch rechtens?).

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß,
arothsch

0 Kommentare zu „Kündigung ohne vorhergehende Mahnung und ohne Angabe von Gründen”

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