Gast
super forum!
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Hallo simonrules,
die Kündigungsfrist mit drei Monaten besteht neben der Kündigungsausschlussfrist von 3 Jahren[/b:27e95].
Kannst also nur versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen.
Viele Grüße
Volker