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frey12 hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie können eigentlich teure Messdienste/Ablesedienste gekündigt werden, mit denen langfristige Verträge über die Abrechnung der Heizkosten abgeschlossen wurden (z.B. Verträge über 5 Jahre)?

(Günstigere Abrechnungsgebühren verringern ja auch die Nebenkosten für die Mieter.)

Es ist bekannt, dass langfristige Verträge in der Regel bei Preiserhöhungen gekündigt werden können - selbst wenn solche Erhöhungen in den AGBs des Verkäufers festgeschrieben sind.

Gilt dies nun auch für Verträge mit Messdienstleistern?
Die meisten Dienstleister erhöhen ihre Abrechnungsgebühren Jahr für Jahr. In den AGBs ist dann oft zu lesen, dass sich der Messdienst Preiserhöhungen vorbehält, die z.B. aus gestiegenen Lohn- und Materialkosten resultieren.

Kann ein Vermieter unter diesen Voraussetzungen trotzdem den langfristigen Vertrag mit dem Messdienst kündigen?

Vielen Dank im Voraus.

1 Kommentar zu „Kündigung von Verträgen über Heizkostenabrechnung”

Balkonexperte Experte! 20.10.2010 19:14

Nö, Vertrag ist Vertrag!

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