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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

wir würden gerne unseren Balkon in unserer Mietwohung mit einen Sichtschutz versehen. In diesen Fall denken wir an dieses Schilfrohr oder Pampus. Das Balkon hat eine Höhe von ca. 1.20 m. und besteht aus aus Holz. Den Sichtschutz wollten wir innen mit Draht befestigen.

Müssen wir dafür eine Genehmigung seitens unseren lieben "Vermieters" einholen,oder können wir das Ding selber ohne Erlaubnis anbringen???


Vielen Dank für die Hilfe (nicht beim anbringen, aber für eueren Rat )

ehz2005
Stichwörter: sichtschutz + balkon

4 Kommentare zu „Sichtschutz am Balkon”

Christoph_A. Experte!

Da dadurch die Fassade "beeinträchtigt" wird, muß die Genehmigung vom VM eingeholt werden.

Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum.

Rano Experte!

und wer hat hier behauptet, es handele sich um eine Eigentumswohung? <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Nun, eine solche Balkonverblendung hat ja einen mindestens so starken Einfluss auf das Erscheinungsbild wie 'Wäschetrocknen' oder Parabolantennen.
Beides wird immer noch fallweise entschieden.
Von daher vermute ich, dass eventuell dem VM das Recht zugesprochen wird, darüber zu entscheiden.

Andererseits ist es natürlich gar nicht notwendig, dass soetwas vor GEricht ausgetragen wird. Es ist ja hier auch gar nicht zu bewerten, ob eine solche Verkleidung überhaupt nachteilig ins Auge fallen würde.

Ich war sogar ganz froh, dass ein Mieter solch einen Sichtschutz montiert hat, denn gegen das Gerümpel auf seinem Balkon konnte ich wenig ausrichten. Nun sieht man das Zeuch wenigstens nicht mehr. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph

Christoph_A. Experte!

und wer hat hier behauptet, es handele sich um eine Eigentumswohung? <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->
[/quote:11819]

Ich nicht. Ob Eigentumswohnung oder nicht, ist völlig unerheblich. Der Mieter darf keine Veränderungen an der Fassade vornehmen.

Eine Parabolantenne darf auch nicht einfach so an die Fassade geschraubt werden. Und wenn sie mobil auf den Balkon gestellt wird, muß sie so aufgestellt werden, daß sie von unter nicht zu sehen ist.

ehz2005

und wer hat hier behauptet, es handele sich um eine Eigentumswohung? <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Nun, eine solche Balkonverblendung hat ja einen mindestens so starken Einfluss auf das Erscheinungsbild wie 'Wäschetrocknen' oder Parabolantennen.
Beides wird immer noch fallweise entschieden.
Von daher vermute ich, dass eventuell dem VM das Recht zugesprochen wird, darüber zu entscheiden.

Andererseits ist es natürlich gar nicht notwendig, dass soetwas vor GEricht ausgetragen wird. Es ist ja hier auch gar nicht zu bewerten, ob eine solche Verkleidung überhaupt nachteilig ins Auge fallen würde.

Ich war sogar ganz froh, dass ein Mieter solch einen Sichtschutz montiert hat, denn gegen das Gerümpel auf seinem Balkon konnte ich wenig ausrichten. Nun sieht man das Zeuch wenigstens nicht mehr. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph[/quote:6947a]


Hallo Ralph,

nur zum besser verständniss, wir wollten den Sichtschutz anbringen, damit wir den Gerümpel unseres VM nicht sehen. Und nicht umgekehrt <!-- s :D --><!-- s :D -->

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