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Hallo!
Folgende Frage:
Es gab einen schriftlichen unbefristeten Mietvertrag mit Eigentümer A vom 29.6.98; mit dem Ausschluß einer stillschweigenden Verlängerung gem. § .
Nun wird mit einem einfachen Schreiben " Die Wohnung wurde an Eigentümer B verkauft. Bitte überweisen Sie die vereinbarte Miete ab Februar 02 an folgendes neues Konto." ein EIGENTÜMERWECHSEL mitgeteilt.
Frage:
[b]Ist nun ein NEUER Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer entstanden, d.h. es gilt nun BGB-Recht (bzgl. Schönheitsreparaturen bspw.) ?
oder
Ist der neue Eigentümer in den bisherigen Mietvertrag EINGETRETEN (und hat die Pflicht für Schönheitsreparaturen wie im urspr. Mietvertrag) ?
Der Mieter hat auf das o.g. einfache Schreiben nicht schriftlich geantwortet. Die Miete wurde auf das neu benannte Konto überwiesen.[/b:0ac47]
Besten Dank für jeden Hinweis
Michael[/color:0ac47][/b]